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«Ein genialer Kompromiss»

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«Ein genialer Kompromiss»

Die Freiburger Oberamtmänner und die Mediationsakte

An der Oberamtmännerkonferenz im ehemaligen Bürgerspital stand die Mediationsakte im Zentrum der Diskussionen. Neben dem Rückblick auf die 200-jährige Vergangenheit wurde auch über die Rolle des Oberamtmannes im Jahre 2003 gesprochen.

Von ELISABETH SCHWAB-SALZMANN

Ob aus der traditionellen Oberamtmännerkonferenz dereinst auch eine Oberamtfrauenkonferenz wird, konnte der Tagungsleiter Nicolas Deiss, Oberamtmann des Saanebezirks, nicht beantworten. Zum Amt des Oberamtmannes sagte Deiss: «Das ist eine der spannendsten politischen Funktionen, die man ausführen kann, obwohl sie manchmal auch etwas schwer zu tragen ist.»

Zur diesjährigen Versammlung, die sich dem Thema des 200-jährigen Jubiläums der Mediationsakte widmete, wurden der Historiker Jean-Pierre Dorand und der Staatsarchivar Hubert Foerster als Gastreferenten eingeladen. In beiden Vorträgen wurde das Thema: «Die Schweiz, der Kanton Freiburg und die Oberämter im Jahre 1803» behandelt. Dorand sagte in seinem Vortrag: «Die Schweiz veränderte sich in fünf Jahren mehr als in den 500 Jahren zuvor», damit sprach er die Zeit zwischen 1798 und 1803 an. Im Ancien Régime hätten ein Prozent von Adligen über 99 Prozent Bürger regiert. «Napoleon Bonaparte hat einen genialen Kompromiss für die Schweiz vorgeschlagen», der auch angenommen worden war.

Staatsarchiv – eine Goldgrube

Hubert Foerster erinnerte daran, dass vor 200 Jahren noch nicht alle stimm-und wahlfähig waren. Bedingungen waren, dass der Mann Bürger oder Sohn eines Bürgers, über 25-jährig war und über 500 Pfund Vermögen (das entsprach 25 000 Ziegeln oder dem Kaufpreis von 1700 Kilo Weissbrot) verfügen musste.

Der Grosse Rat bestand damals aus 60 Männern, die aus ihren Reihen 15 Leute in den Kleinen Rat (davon 13 Patrizier) wählten. Die Grossräte wählten auch alle kantonalen Beamten, so zum Beispiel den Oberförster, Staatsarchivar etc. Die «Lieutnants de Gouvernement» oder heutigen Oberamtmänner, damals waren es in Freiburg 12, wurden vom kleinen Rat auf Lebenszeit gewählt.

Unzählige Dokumente sind gemäss Foerster im Staatsarchiv aufgehoben, die detailliert Auskunft über die Bevölkerungsdaten geben aus der Zeit des 19. Jahrhunderts. Man habe akribisch Buch geführt, deshalb seien diese Unterlagen eine wahre Goldgrube für interessierte Forscher.

Für die Beibehaltung der Oberämter

Auch wenn gegenwärtig Diskussionen über die Beibehaltung der Oberämter im Gang seien, sagte Marius Zosso, Oberamtmann des Sensebezirks und Präsident der Oberamtmännerkonferenz des Kantons Freiburg: «Wir sind klar für die Beibehaltung dieses Amtes.»

Jean-Claude Cornu, Präfekt des Glanebezirks und Vizepräsident der Konferenz, sprach über die administrativen und richterlichen Aufgaben. Zosso äusserte sich auch zu den Beziehungen der Oberamtmänner zu Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen interkommunalen Strukturen. Zosso listete vor allem die Schwerpunkte Beratung, Vermittlung und Aufsicht auf. Eine der Hauptaufgaben sei die Beziehung zu den Gemeindeverbänden und anderen interkommunalen Strukturen zu pflegen. Per Gesetz muss zur Entwicklung des Bezirks beigetragen werden. Mögliche Formen interkommunaler Zusammenarbeit sind im Gemeindegesetz festgehalten. Es sieht vier Formen vor: Regionalkonferenz, Gemeindeüber-einkunft, Gemeindeverband und Agglomeration.

Gemäss Zosso ist der Oberamtmann durch die Nähe seiner Funktion am öffentlichen Geschehen in den Gemeinden und auf Bezirksebene ein wichtiges Bindeglied zwischen Bevölkerung, den Gemeinden und dem Kanton. Einerseits ist er Vertreter des Staatsrates und seiner Direktionen im Bezirk und andererseits Vertreter der Bevölkerung und der Gemeinden beim Kanton. «Wenn auch nicht offiziell damit beauftragt, übt der Oberamtmann in der Praxis für Bürger und Bürgerinnen gegenüber Gemeinden und Dienststellen des Kantons oft die Funktion eines Ombudsmanns aus», schloss der Präsident seine Ansprache.

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