Freiburg Bei Mängeln während der Mietdauer kann ein Mieter unter bestimmten Bedingungen den Mietzins hinterlegen, um vom Vermieter die Beseitigung eines Mangels zu erwirken. Banken, die ihren Sitz oder eine Agentur im Kanton Freiburg haben, sind gesetzlich verpflichtet, ein derartiges Konto zu Gunsten von Mietern zu eröffnen.
Banken weigern sich
In einer Anfrage an den Staatsrat gab SP-Grossrat Pierre Mauron, Bulle, zu bedenken, dass einige Banken sich seit einigen Jahren aus Kostengründen weigern mitzumachen. Er wollte deshalb von der Regierung wissen, was sie zu tun gedenke.
In der kürzlich veröffentlichten Antwort erinnert der Staatsrat daran, dass die Volkswirtschaftsdirektion (VWD) bereits im Jahr 2004 mit einem Kreisschreiben bei Banken eingeschritten sei. Die Volkswirtschaftsdirektion werde nun noch ein weiteres Mal intervenieren, um die Banken an ihre gesetzlichen Pflichten bezüglich der Eröffnung von Konten für die Mietzinshinterlegung hinzuweisen.
Die Regierung geht davon aus, dass die Banken, die nicht kooperieren, dann die gesetzlichen Vorschriften befolgen werden. Es sei deshalb nicht unbedingt notwendig, gleich administrative Sanktionen vorzusehen. wb