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Ein Millionenbetrug aus dem Sensebezirk kommt vor Gericht

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Sie ist äusserst vermögend, zeigt sich mit Bargeldbündeln und fährt teure Autos: Tatsächlich soll das alles nur Schein gewesen sein, um vor allem Männern Geld aus den Taschen zu ziehen. Eine Frau soll so über fünf Millionen Franken kassiert haben. Sie, ihr Sensler Ex-Mann sowie eine weitere Frau stehen ab Montag vor dem Wirtschaftsstrafgericht.

Der «Tinder-Schwindler» ist ein Dokumentarfilm über einen Hochstapler, der sich von verliebten Frauen ein Luxusleben finanzieren liess. Er präsentierte sich als vermögender Mann, spielte ihnen die grosse Liebe vor und verlangte von ihnen Geld aufgrund angeblicher Notlagen, ehe er verschwand und die Frauen mit hohen Schulden zurückliess.

Als dem Tinder-Schwindler ebenbürtig erscheint eine 45-jährige Frau, die unter anderem im Sense- und Seebezirk aktiv war. Sie soll mehrere Männer und Frauen manipuliert und finanziell ausgenutzt haben. Der Schaden beläuft sich gemäss Anklageschrift auf mehr als 5,5 Millionen Franken. Derzeit befindet sich die aus Frankreich stammende mutmassliche Haupttäterin in Sicherheitshaft. Ab Montag muss sie sich mit ihrem 44-jährigen Sensler Ex-Mann und einer 66 Jahre alten Frau vor dem Freiburger Wirtschaftsstrafgericht verantworten. Gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung, schwere Geldwäscherei, Irreführung der Rechtspflege und Nötigung stehen als Vorwürfe im Raum. Es sind ganze fünf Verhandlungstage bis Ende Juni vorgesehen. Dann sollen zahlreiche Geschehnisse aus den Jahren 2012 bis 2022 zur Sprache kommen.

Im Kanton Freiburg und darüber hinaus befinden sich die Tatorte der Betrugsfälle.
Karte Sarah Neuhaus/Jean-Michel Wirtz

«Mehrere parallele Leben»

«Die Haupttäterin widmete einen grossen Teil, wenn nicht sogar ihre gesamte Energie, der Erfindung einer Geschichte, in der sie eine sehr wohlhabende Person in Erwartung erheblicher Geldbeträge ist», schreibt Generalstaatsanwalt Fabien Gasser in der Anklageschrift. «Sie führte mehrere Leben parallel, manchmal auch mehrere Beziehungen, und achtete darauf, dass sich ihre verschiedenen Opfer nicht begegnen.» Um ihren Opfern das Geld aus den Taschen zu ziehen, habe sie jeweils deren individuelle Schwachstelle identifiziert: Bei einem Opfer war es die grosse Liebe, die der Mann für sie empfand, bei einem anderen Opfer war es der Wunsch, seinen körperlich anstrengenden Job gegen Verwaltungsarbeit einzutauschen und die Aussicht auf hohe Gewinne für seine Rente. Die Schwachstelle eines ebenfalls geschädigten Ehepaares war ihr grosser Traum, sich ein neues Haus zu bauen.

Gegenüber den verschiedenen Geschädigten habe die Haupttäterin wiederholt auf ihren angeblichen Reichtum hingewiesen beziehungsweise auf ihre Verbindung zu finanziell einflussreichen Personen. Einem Opfer erzählte sie, dass sie eine Erbschaft eines sehr reichen Mannes erwartete. Einem anderen Opfer berichtete sie, dass sie eine mit 130 Millionen Franken dotierte Stiftung eines sehr reichen Mannes aus der Pharmabranche präsidiere. Um diese Stiftung jedoch verlassen zu können, müsse sie ein Austrittsgeld zahlen. Ein Geschädigter lieh ihr dafür 300’000 Franken. «Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann nie existiert hatte, ebenso wenig wie die angebliche Stiftung», so der Generalstaatsanwalt.

Die Haupttäterin erzählte auch, dass sie über 7 Millionen Franken verfüge, aber die Bankkonten wegen ihrer Scheidung blockiert seien. «Sie fotografierte sich regelmässig mit Bündeln von Banknoten. Sie fertigte sogar gefälschte 1000-Franken-Scheine an, die zu plump waren, um in Umlauf gebracht zu werden, aber glaubwürdig genug für eine fotografische Inszenierung», zählt die Anklageschrift weiter auf.

Mit Bündeln von Banknoten und gefälschten 1000-Franken-Scheinen fotografierte sich die Haupttäterin.
Symbolbild Alain Wicht

Geld liess sich die Haupttäterin in den allermeisten Fällen von ihren Opfern bar übergeben. Zu Treffen kam es unter anderem in Düdingen, Kerzers, Wileroltigen und Broc. Sie nahm aber nicht nur Geld entgegen, sondern liess die Geschädigten auch für das Leasing ihres Mercedes sowie für mehrere Telefonabonnements und über ein Dutzend Mobiltelefone bezahlen. Ohne das Geld ihrer Opfer soll die Haupttäterin finanziell nicht so gut gestellt gewesen sein. «Sie konnte kein Einkommen aus echter Arbeit nachweisen, da all ihre Projekte gescheitert waren», so der Generalstaatsanwalt.

Auf Mitleid gehofft

Die Frau fuhr ausserdem eine Mitleidsschiene. Sie erzählte den Opfern verschiedene Geschichten über sich und ihr Umfeld: Ihr Vater liege im Sterben, sie sei ständig mit der Pflege eines alten, reichen Mannes beschäftigt, habe einen Bruder bei einem Motorradunfall verloren, habe gesundheitliche Probleme und könne keine Kinder bekommen. Auch gegenüber den Ermittlern versuchte sie, Mitleid zu erregen:

Während der Ermittlungen stellte sie die Männer, die sie angeblich betrogen hat, regelmässig als respektlose und gewalttätige Schweine dar.

Mit dem Geld der Geschädigten soll die Haupttäterin unter anderem Luxuskäufe getätigt haben. Der Generalstaatsanwalt nennt als Beispiele Kleidung, Taschen und Spiele, teils für die Familie der Frau in Frankreich. Zwischen 2010 und 2016 habe sie auch 41 Geldtransfers nach Frankreich getätigt mit Beträgen bis zu fast 4000 Franken. Weiter soll sie mehrere Hunderttausend Franken in Kryptowährungen investiert haben. Mit dem erhaltenen Geld soll sie auch einen Ferrari gemietet und eine Unterkunft im Seebezirk bezahlt haben.

Partys und Prostituierte

Während die Haupttäterin mit ihrem Ehemann zusammen lebte, soll auch er von ertrogenem Geld profitiert haben. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Frau allerdings keinen direkten Kontakt mit Opfern, sondern setzte eine ihr hörige Komplizin ein (siehe Kasten). Der Generalstaatsanwalt wirft dem Sensler Ehemann schwere Geldwäsche und Komplizenschaft vor. Dieser habe von der GmbH, die er mit seiner damaligen Frau hatte, Lohn erhalten, ohne wirklich eine Gegenleistung zu erbringen. Bei dem Lohn soll es sich um Geld eines Opfers handeln, das er so in den legalen Geldkreislauf einbringen konnte. «Aus den Akten geht hervor, dass er seine Tage damit verbrachte, nicht zu arbeiten, sondern Geld auszugeben für private Partys, Spiele oder sogar Prostituierte», so die Anklageschrift. Zudem soll der Mann seine Frau bei ihren Taten unterstützt haben durch die Bereitstellung von Schliessfächern in einer Bank im Sensebezirk und gemeinsamer Bankkonten sowie durch die Beteiligung an den Unternehmen. Er soll mit ihr auch mehrere Immobilien oder Grundstücke im Sensebezirk besessen haben. Ebenfalls hätten den beiden ein Mercedes, ein Porsche Cayenne und ein Ford Fiesta gehört. Einen BMW soll das Ehepaar zugunsten einer Drittperson gekauft haben.

Mit der Bereitstellung von Schliessfächern in einer Bank soll der Ex-Mann seine damalige Frau bei ihren Taten unterstützt haben.
Symbolbild Alain Wicht

Welches Strafmass er fordert, will der Generalstaatsanwalt erst an der Verhandlung sagen. Bereits bekannt ist, dass er ein Tätigkeitsverbot für die Haupttäterin und ihren damaligen Ehemann beantragt. Sie sollen während fünf Jahren keiner selbstständigen geschäftlichen Tätigkeit nachgehen dürfen. Ein solches Verbot lässt das Strafgesetzbuch zu, wenn «jemand in Ausübung einer beruflichen oder einer organisierten ausserberuflichen Tätigkeit ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat, für das er zu einer Freiheitsstrafe von über sechs Monaten verurteilt worden ist, und die Gefahr besteht, dass er seine Tätigkeit zur Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen missbrauchen wird».

Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Liebhaberin

Ein Seitensprung für 3,6 Millionen Franken

Es war ein äusserst teurer Seitensprung. Zwischen Anfang 2012 und Anfang 2013 pflegte ein verheirateter, damals 69 Jahre alter Mann aus Lausanne eine Liaison mit einer 56-jährigen Frau. In diesem einen Jahr übergab er ihr gemäss Anklageschrift bar rund 3,6 Millionen Franken. Für die Geldübergaben trafen sich die beiden auf dem Parkplatz des Bahnhofs von Yverdon-les-Bains und auf dem Parkplatz des Restoroute de la Gruyère an der Autobahn A12.

Die Liebhaberin tischte ihm immer wieder neue Geschichten auf, warum er ihr Geld leihen soll. Mal waren es 100’000 Franken für den Austausch der Fenster ihres Einfamilienhauses, dann 500’000 Franken für die Lancierung ihres Unternehmens im Bereich Herstellung und Verkauf von hochwertigem Schmuck, weitere 500’000 Franken für den Kauf wertvoller Steine. Bei einigen Investitionen sagte ihm die Liebhaberin, dass ihre Familie oder Freunde denselben Betrag wie der Mann beisteuern werden. Jedoch informierte sie ihn jeweils einige Wochen später, dass eine finanzielle Hilfe aus ihrem Umfeld nun doch nicht möglich sei und er darum eine weitere Finanzspritze liefern soll. Bis heute hat der Mann sein Geld nicht zurückerhalten.

Zwang und Drohungen

Dass sie ihm Geld schuldet, stritt die Liebhaberin vier Jahre lang gegenüber der Polizei ab. 2019 kam es zu einer Wende. Die Frau suchte von sich aus die Polizei auf. «Sie gesteht die ihr vorgeworfenen Taten, erklärt aber, dass sie unter Zwang und Drohungen gehandelt habe», steht in der Anklageschrift. Die damals im Sensebezirk wohnhafte Haupttäterin soll die Liebhaberin gesteuert haben. Sie soll sie zu der intimen Beziehung mit dem Waadtländer gedrängt haben, um von ihm Geld zu erpressen, sagte die Liebhaberin aus. Von der Haupttäterin habe sie ein Mobiltelefon erhalten, um mit dem Mann zu kommunizieren. Täglich hätte sie mit der Haupttäterin mehrere Stunden lang Geschichten auswendig gelernt, die sie dem Mann erzählen sollte. Nach den Treffen hätte sie der Haupttäterin umgehend das Geld übergeben müssen. Sie habe nichts für sich behalten.

Aus dem Strafbefehl des Generalstaatsanwalts geht hervor, dass er der Version der Liebhaberin Glauben schenkt. Als Belege führt er abgehörte Telefonate, gespeicherte Telefonverbindungsdaten, das Verhalten der beschuldigten Personen, die Verwendung von Codewörtern sowie den Lebensstil der Beschuldigten auf. Die Liebhaberin scheine mit sehr wenig Geld gelebt zu haben. Ihre Haupteinnahmequelle seien die Beträge gewesen, welche die Haupttäterin ihr nach und nach übergab. «Ein unterwürfiges Verhältnis zeigt sich in den meisten Telefongesprächen zwischen den beiden Frauen. Die Gespräche bestanden meist aus einer Reihe von Befehlen und Beschimpfungen gegenüber der Liebhaberin, die die Ermahnungen lediglich hinnahm und nickte, ohne ihrer Gesprächspartnerin jemals zu widersprechen.» Das Geld des Lausanners soll im Wesentlichen der mutmasslichen Haupttäterin und ihrem Ehemann zugute gekommen sein. Diese bestreitet die Vorwürfe. jmw

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