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Ein Sensler wird zu einer Geldstrafe und Busse verurteilt 

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Ein Sensler wurde zu einer unbedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Er fuhr ohne Ausweis, verletzte die Verkehrsregeln und hat Beschränkungen oder Auflagen missachtet. 

Ein Sensler wird des Führens eines Motorfahrzeugs trotz Ausweisentzugs, der Verletzung der Verkehrsregeln und des Fahrens unter Missachtung von Beschränkungen oder Auflagen für schuldig befunden. Dafür erhält er eine unbedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 100 Franken sowie eine Busse von 700 Franken. Das schreibt die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl. Der Beschuldigte fuhr im September 2023 in einem Auto mit einem Sachentransportanhänger auf einer Strasse im Sensebezirk – obwohl er den Führerausweis hatte abgeben müssen. In einer engen Rechtskurve kippte der Anhänger aufgrund von Überladung und unangepasster Geschwindigkeit links auf die Gegenfahrbahn und kam dort zum Stillstand. Bei der Kontrolle durch die Polizei wurde festgestellt, dass das Betriebsgewicht des Anhängers um 619 kg und die Reifentragfähigkeit um 44 kg überschritten wurden, heisst es weiter im Strafbefehl. 

Die Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass eine bedingte Strafe den Betroffenen von der Begehung weiterer Vergehen abhalten kann. Deshalb hat sie eine unbedingte Strafe ausgesprochen. 

Bereits vorbestraft 

Der Beschuldigte ist bereits zweifach vorbestraft. Im Januar 2023 hat ihn die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Im Oktober 2022 erhielt er eine unbedingte Geldstrafe wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern, Verletzung der Verkehrsregeln und pflichtwidrigem Verhalten bei einem Unfall. Das Berner Urteil wegen Diebstahls war mit einer Probezeit von zwei Jahren verbunden. Die vorliegende Straftat wurde vor Ablauf der Probezeit begangen. Weil es keinen Zusammenhang zwischen der Art der beiden Straftaten gibt, wird der gewährte bedingte Strafvollzug vom Berner Urteil nicht widerrufen. 

Fakten 

Unbedingte und bedingte Strafen 

Unter einer bedingten Strafe wir die Entscheidung eines Gerichts verstanden, eine verhängte Strafe für eine bestimmte Zeit nicht oder nur zum Teil zu vollstrecken. Wird der Verurteilte innerhalb der Probezeit rückfällig und entzieht sich der Bewährungshilfe, wird die Strafe vollstreckt. Personen, die ein Gericht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt hat, müssen die gesamte Strafdauer verbüssen. agr

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