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Ein spielsüchtiger Delinquent

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Bedingte Freiheitsstrafe für jungen Auslandschweizer

Autor: Von MICHAEL DAPHINOFF

Der Angeklagte verfiel dem Glücksspiel im Jahre 2003, als das Casino in Freiburg seine Türen öffnete. Seine Spielsucht brachte ihn schon bald in finanzielle Schwierigkeiten und trieb ihn schliesslich in die Kriminalität. Ohne das Wissen seines damaligen Arbeitgebers tätigte der junge Mann zwischen 2004 und 2006 wiederholt unrechtmässige Überweisungen auf sein Privatkonto, liess sich Zahlungsanweisungen an sich selbst ausstellen und bezog mehrmals (ungerechtfertigt) beträchtliche Beträge per Check. Als sein damaliger Arbeitgeber im Frühjahr 2006 Verdacht schöpfte und eine ausserordentliche Revision der Buchhaltung beauftragte, fehlten bereits 95 000 Franken in der Kasse des Unternehmens.

Ein Teufelskreis

Inzwischen hat der 33-Jährige dem Glücksspiel abgeschworen. Seit eineinhalb Jahren bleibt er Casinos konsequent fern und versucht, seine nicht unbedeutenden Schulden abzuzahlen. Vor Gericht bekennt er: «An meinen finanziellen Problemen und den begangenen Straftaten war einzig die Spielsucht Schuld.» Zeitweise habe er fast sein gesamtes Bargeld verspielt und dabei gedacht, er könne die entstandenen Verluste jeweils durch erneutes Spielen wieder ausgleichen – ein Teufelskreis.Nachdem seine betrügerischen Handlungen entdeckt worden waren, sei er in ein tiefes Loch gefallen und habe mit dem Gedanken gespielt, sich das Leben zu nehmen. «Ich habe mich aber entschieden, die Konsequenzen meines Handelns zu tragen. Heute schaue ich wieder vorwärts und stehe zu dem, was passiert ist», sagte der Angeklagte.

Beachtliche kriminelle Energie

«Hauptquelle der beachtlichen kriminellen Energie des Beschuldigten war die Spielsucht», bemerkte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Arthur Lehmann. Er gab aber zu bedenken, dass der junge Mann während zwei Jahren wiederholt delinquiert und sich auf diese Weise beträchtlich bereichert habe: «Der Angeklagte hat sich darauf eingerichtet, durch seine deliktischen Handlungen ein Zusatzeinkommen einzustreichen und seine Spielsucht zu befriedigen.» Die Anklage forderte schliesslich eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten.

Wieder Boden unter den Füssen

Der Verteidiger des Angeklagten, Thomas Meyer, betonte, dass der ehemals Süchtige mit diesem Kapitel seines Lebens definitiv abgeschlossen habe und seit August 2007 mit seiner Freundin und deren Kind im Ausland ein geregeltes Leben führe. Er appellierte an das Gericht: «Der Angeklagte hat all seine Taten offen zugegeben und schämt sich dafür. Heute hat er wieder Boden unter den Füssen und eine Anstellung, die ihm gefällt.» Die Verteidigung plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten.

15 Monate bedingt auf drei Jahre

Das Strafgericht Sense unter Gerichtspräsident Reinold Raemy folgte weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten insbesondere wegen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung, Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, bedingt auf drei Jahre. Zum Urteil meinte Raemy: «Das Verschulden des Angeklagten wiegt schwer. Angesichts seiner finanziellen Situation verzichtet das Gericht jedoch auf eine zusätzliche Busse.»

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