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Ein unsympathischer Mensch sollte nicht automatisch schlechter beurteilt werden

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Autor: pascal jäggi

Freiburg Auch wenn sich drei Anwälte und der Substitut der Staatsanwaltschaft einig sind, gibt es immer einen Spielverderber. Gestern war das René Schneuwly, Anwalt des Angeschuldigten aus Vuisternens-en-Ogoz. «Sie mögen meinen Mandanten nicht sehr sympathisch finden, doch Ihr Urteil sollte davon nicht beeinflusst werden», mahnte Schneuwly die Richter des Strafgerichts des Saanebezirks.

Zuvor hatten Fabien Gasser und die Klägeranwälte die Skrupellosigkeit und Besserwisserei des 54-jährigen Angeschuldigten kritisiert und an den Pranger gestellt. Gasser, der in erster Linie wegen der «Baugruben-Affäre» (FN vom 17. April) an der Verhandlung teilnahm, benutzte ebendiese als Paradebeispiel für die Renitenz des Angeschuldigten: «Er löst einfach alles auf seine Art. Weil die Arbeiter ihren Platz nicht verliessen, als er sie dazu aufgefordert hatte, schüttete er die Grube wieder zu – ohne Rücksicht auf Verluste.»

Sein eigener Rächer

Der Angeschuldigte sei ein selbsternannter Rächer und nicht gewohnt, dass Leute gegen ihn aufmucksen, sagte Gasser. Im konkreten Fall hat der 54-Jährige Erde auf einen in der Grube stehenden Arbeiter geleert. Je nach Lesart dreimal hintereinander mit voller Absicht oder einmal unabsichtlich, als er die Person in der Grube bemerkt hat.

Für Gasser war klar, dass der Angeschuldigte Verletzungen des Opfers in Kauf genommen hatte. Und das auf besonders teilnahmslose Weise: «Nach der Tat hat er den Traktor abgestellt und ist abgezogen, ohne sich um den Verletzten zu kümmern», sagte Gasser. Zusammen mit den kleineren vorgeworfenen Vergehen wie Verleumdung, Verstoss gegen das Umweltschutzgesetz oder gegen das Ausländergesetz forderte Gasser eine unbedingte Haftstrafe für den Angeschuldigten.

«Dieser Mann braucht endlich mal Zeit zum Nachdenken. Er lebt in seiner eigenen Welt. Eine Haftstrafe würde ihm aufzeigen, dass nicht alles so läuft, wie er will», hielt Gasser fest. Insgesamt forderte er eine Strafe von 26 Monaten, davon zehn Monate und zwanzig Tage unbedingt.

René Schneuwly empfand das Strafmass als stark übertrieben. «In diesem Fall braucht es keine unbedingte Haftstrafe», so Schneuwly. In allen Fällen gebe es zwei Versionen, die seines Mandanten müsse auch berücksichtigt werden. «Er hat Erde in die Baugrube geschüttet, aber bevor der Arbeiter drin stand. Als er ihn bemerkte, hat er abgebremst. Nur darum ist Erde auf den Mann gefallen und hat ihn verletzt», hielt Schneuwly fest.

Der Verleumdungsfall mit dem früheren Syndic von Vuisternens-en-Ogoz sei harmloser als vermutet. «Mein Mandant soll öffentlich gesagt haben, dass der Syndic Protokolle gefälscht haben soll, ja Urkundenfälschung begangen haben soll», sagte Schneuwly. «Er hat aber bloss von Änderungen gesprochen, nicht von Fälschen». Im Streit mit einem anderen Bürger von Vuisternens sei nicht sein Mandant alleine schuld, die andere Seite trage auch genug dazu bei, so Schneuwly weiter.

Intensives Schlusswort

Der Angeschuldigte selber sagte zum Schluss, dass er sicher nicht seine eigenen Gesetze mache, er sei nur ein ehrlicher Arbeiter. Wortreich bekräftigte er seine Unschuld und entschuldigte sich bei dem verletzten Arbeiter und auch noch dafür, dass er manchmal gereizt reagiert habe während der Verhandlung. «Ich will jetzt nur noch zu meiner Arbeit zurückkehren.»

Heute fällt das Urteil. Gerichtspräsident Jean-Marc Sallin bestand darauf, dass Schneuwly anwesend sein soll. «Im Fall, dass ihr Mandant direkt verhaftet wird.» Ein Stück trockener Humor, der allen kurz die Sprache verschlug.

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