Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Ein zweites «Falli-Hölli» verhindern

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein zweites «Falli-Hölli» verhindern

Integrale Karte der Naturgefahren im voralpinen Gebiet erstellt

Als wohl erster Kanton verfügt Freiburg über eine integrale Karte der Naturgefahren in den Voralpen. Sie soll verhindern, dass in stark gefährdeten Gebieten noch gebaut wird. Sie zeigt auch auf, wo Schutzmassnahmen nötig wären.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Nach fünf Jahren Arbeit konnten die Staatsräte Beat Vonlanthen und Pascal Corminboeuf am Mittwoch die Karte der Naturgefahren vorstellen. 620 km2 wurden dabei in den Voralpen unter die Lupe genommen. Droht Gefahr von Lawinen, Stein- und Blockschlag, Felssturz, Rutschungen, Hochwasser oder Murgängen? Diese Frage wurde in Deutschfreiburg in den Gemeinden Plaffeien, Oberschrot, Plasselb, St. Silvester, Jaun sowie Brünisried und Zumholz abgeklärt.

1,5 Millionen Franken wurden den spezialisierten Büros bezahlt, um das voralpine Gebiet zu analysieren und mögliche Gefahren auf Papier zu bringen. 70 Prozent der Kosten übernahm der Bund, 30 Prozent die kantonale Gebäudeversicherung. Wie deren Direktor Pierre Ecoffey betonte, ist die KGV sehr an dieser Karte interessiert. Er hoffte, dass so die durch Naturereignisse verursachten Schäden minimiert werden können. 25 Millionen Franken hat die KGV bezahlt, als im Jahre 1994 über 30 Gebäude im Gebiet Falli-Hölli ins Rutschen gerieten und zerstört wurden.

Vorbeugen

Wie Beat Vonlanthen ausführte, steht heute das Vorbeugen im Vordergrund. Nach seinen Worten wurde bereits im Jahre 1976 eine Übersichtskarte mit Hinweisen auf Rutschungen und Lawinen erstellt. Im Jahre 1995 erschien der so genannte Batgliss-Bericht mit Hinweisen auf die gefährdeten Bauzonen. Im Jahre 1999 wurde dann die Gefahrenkarte im voralpinen Gebiet mit der detaillierten Beschreibung in Angriff genommen. Bis im Jahre 2007 soll auch das restliche Kantonsgebiet kartiert werden.

Gefahrenhinweiskarte

Die Gemeinden erhalten nun eine CD-Rom, welche ihnen aufzeigt, mit welchen Gefahren sie auf ihrem Gebiet zu rechnen haben. Dabei gilt es zwischen der Gefahrenhinweiskarte und der eigentlichen Gefahrenkarte zu unterscheiden. Die Gefahrenhinweiskarte ist auf der CD-Rom mit rosaroter Farbe gekennzeichnet. «Diese Zone weist auf das Vorhandensein einer Gefahr hin, ohne dass jedoch ihre Stufe – Intensität, Wahrscheinlichkeit – beurteilt wurde», hielt Willi Eyer vom Amt für Wald, Wild und Fischerei fest. Er gab so zu verstehen, dass diese Gebiete nicht detailliert analysiert wurden, weil sie praktisch unbewohnt sind.

Bei der eigentlichen Gefahrenkarte wurden aber genaue Abklärungen getroffen. Sie wird gemäss drei Stufen dargestellt: erhebliche Gefährdung (rot), mittlere Gefährdung (blau) und geringe Gefährdung (gelb). Die rote Zone ist im Wesentlichen ein Verbotsbereich. Es ist mit einer raschen Zerstörung von Gebäuden zu rechnen.
Bei der mittleren Gefährdung sind Personen ausserhalb von Gebäuden gefährdet, innerhalb der Gebäude jedoch kaum oder gar nicht. «Die blaue Zone ist im Wesentlichen ein Gebotsbereich, in dem schwere Schäden durch geeignete Vorbeugungsmassnahmen vermieden werden können», wurde die blaue Zone umschrieben.

In der gelben Zone wird mit geringen Schäden an Gebäuden gerechnet. «Die gelbe Zone ist im Wesentlichen ein Hinweisbereich», wurde betont.

Massnahmen

Wie Beat Vonlanthen ausführte, sind nun die Gemeinden aufgefordert, im Rahmen ihrer raumplanerischen Tätigeiten vorbeugende Massnahmen zu treffen. Konkret bedeutet dies, dass rote Gebiete nicht einzoniert werden dürfen.

Die Gefahrenkarte deckt auch mögliche Sicherheitsdefizite in bereits bebauten Gebieten auf. Trifft dies zu, sind Schutzmassnahmen wie Stützmauern, Netze, Dämme, Geschiebesammler usw. zu errichten. Aber auch Aufforstung, systematische Entwässerung, Unterhalt der Schutzwälder, Verbauung von Fliessgewässern usw. bieten einen indirekten Schutz.

Vorbeugungs- und Schutzmassnahmen können sich jedoch als ungenügend erweisen. So sind laut Beat Vonlanthen auch organisatorische und Rettungsmassnahmen zu ergreifen, insbesondere in Krisenzeiten (intensive und lang anhaltende Niederschläge, sehr starker Schneefall). Er dachte dabei an Alarmsysteme, Warn- und Überwachungsdienste, Vorbereitung und Erprobung von Evakuationsplänen, Bildung von Krisenstäben usw.

Welche Folgen für die Gemeinden?

Die Gemeinden im voralpinen Gebiet haben eine CD-Rom erhalten. Die FN haben sich mit Oberamtmann Marius Zosso, Präsident der kantonalen Naturgefahrenkommission, über deren Folgen unterhalten.

Mit MARIUS ZOSSO
sprach ARTHUR ZURKINDEN

Herr Zosso, wie ist diese Gefahrenkarte konkret erstellt worden?

Die Karte wurde von spezialisierten Büros in Koordination mit der kantonalen Naturgefahrenkommission, dem Bau- und Raumplanungsamt, dem Amt für Wald, Wild und Fischerei sowie der Abteilung Gewässer des Tiefbauamts erstellt. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Es wurden Konsortien gebildet, damit jedes Team über die notwendigen Spezialisten für Rutschungen, Lawinen, Hochwasser usw. verfügte. Die Karte ist erstellt worden aufgrund von Begehungen, von Hinweisen, welche die Übersichtskarte über Rutschungen und Lawinen aus dem Jahre 1976 lieferte, von früheren Studien des Kantons, der Gemeinden oder von Promotoren und vom Ereignisinventar. Geologische Bohrungen wurden jedoch nicht gemacht.

Die Gemeinden im Voralpengebiet erhalten nun eine CD-Rom. Was müssen sie nun unternehmen?

Die CD-Rom bietet den Gemeinden viele Informationen. Sie sind aufgefordert, im Rahmen der nächsten Ortsplanungsrevision die Gefahrenkarte zu berücksichtigen, vor allem bei der Zonenzuteilung. Entsprechende Bestimmungen können auch in das Baureglement einfliessen. Die Naturgefahrenkarte bedeutet aber nicht, dass die Ortsplanung sofort überarbeitet werden muss. Sie stellt die bestehende Planung nicht auf den Kopf.

Können sich die Gemeinden gegen die Gefahrenkarte wehren?

Die Gemeinden könnten mit der Beurteilung, wie sie in der Gefahrenkarte festgehalten wird, gegebenenfalls nicht einverstanden sein. Wollen sie ein stark gefährdetes Gebiet dennoch einzonieren, so müssen sie damit rechnen, dass eine solche Einzonierung von der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion nicht genehmigt wird. Ein solcher Entscheid könnte beim Verwaltungsgericht angefochten werden.

Was passiert nun, wenn eine Gemeinde feststellt, dass sich eine bestehende Bauzone in einem roten Gebiet befindet?

Wenn dies tatsächlich zutreffen würde, wüsste die betreffende Gemeinde bereits Bescheid. Dies bedeutet nicht, dass Bauten in einer roten Zone abgerissen werden müssten. Neu- oder Ausbauten sind aber in stark gefährdeten Zonen grundsätzlich nicht mehr möglich, konkret muss aber die Situation von Fall zu Fall beurteilt werden. Möglich sind sicher Umbauten im Sinne einer Werterhaltung der Gebäude.

Können aber die Gemeinden oder auch Private aufgefordert werden, Schutzmassnahmen zu ergreifen?

Schutzmassnahmen können beispielsweise gegen die Hochwassergefahr ergriffen werden. Es ist denkbar, dass Gemeinden oder Privat

Meistgelesen

Mehr zum Thema