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Eine Analyse der Freiburger Medien soll die Basis für eine mögliche Unterstützung sein 

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Der Staatsrat ist gewillt, Entwicklungen und Veränderungen in den Freiburger Medien zu analysieren, um zu beurteilen, was es braucht, um ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Angebot zu gewährleisten. Er will aber abwarten, wie es mit dem Massnahmenpaket des Bundes weitergeht.

Ein Inventar der Freiburger Medien mitsamt ihren Finanzierungsquellen und Geschäftsmodellen – dies haben die Grossräte Grégoire Kubski (SP, Bulle) und Benoît Rey (ML-CSP, Freiburg) in einem Postulat an den Freiburger Staatsrat gefordert. Ein solches Inventar könne aufzeigen, ob es angezeigt ist, einen kantonalen Medienfonds zu schaffen, an den der Kanton, die Gemeinden und Unternehmen einen Beitrag leisten könnten. In ihrem Postulat weisen die beiden Grossräte darauf hin, dass die Covid-Soforthilfen durch den Bund und den Kanton zwar eine gewisse Stabilisierung der Freiburger Medien ermöglicht haben, dass aber andere strukturelle Schwierigkeiten die Qualität und Vielfalt des lokalen Medienangebots bedrohen.

In seiner Antwort hält der Staatsrat diese Analyse für sinnvoll und empfiehlt das Postulat zur Annahme. Es gelte, Fragen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Veränderungen, mit den Auswirkungen des digitalen Wandels im Allgemeinen und mit der Entwicklung des Werbesektors im Besonderen gesamtheitlich anzugehen, um Prognosen über den mittel- und langfristigen Trend aufstellen zu können. Nur so könne beurteilt werden, was es braucht, um ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes lokales Medienangebot zu gewährleisten, das Garant für eine funktionierende Demokratie sei.

Covid-Hilfen sind begrenzt

In seiner Antwort verweist der Staatsrat auf Bundes- und Kantonsmassnahmen, die als Strukturhilfe für die Medien aufgrund der Covid-Krise gewährt wurden. So hat der Bund Kosten für die Postzustellung der Printmedien sowie Agentur-Abonnementskosten und Einbussen im Werbemarkt für elektronische Medien übernommen. Der Kanton Freiburg hat sich zudem in einer Covid-Verordnung bereit erklärt, den Freiburger Medien die Hälfte der Werbeeinbussen gegenüber der Vor-Covid-Zeit zu kompensieren.

Der Staatsrat schreibt in seiner Antwort, dass diese Soforthilfen zeitlich und auf bestimmte Medien beschränkt seien. Ihre Vergabe erlaube es nicht, die Lage der gesamten Freiburger Medienlandschaft zu beurteilen oder ihre Entwicklung in struktureller und finanzieller Hinsicht vorherzusehen.

Umsetzung und Referendum abwarten

Eine wichtige Rolle spielt gemäss Staatsrat die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausweitung der indirekten Medienförderung. Die dazu notwendige Anpassung des Postgesetzes, des Radio- und Fernsehgesetzes sowie ein neues Gesetz über die Förderung von Onlinemedien wurden am 18. Juni vom Bundesparlament genehmigt. Dies würde einen Betrag von 120 Millionen Franken für die indirekte Presseförderung und 30 Millionen Franken für die Onlineförderung beinhalten. 

Dagegen wurde aber bereits das Referendum angekündigt. Bevor er einen Bericht über die kantonale Medienlandschaft erstellt, will der Staatsrat deshalb erst die Umsetzung des Massnahmenpakets des Bundes und ein allfälliges Referendum abwarten.

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