Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Eine Tragödie für alle Betroffenen»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Eine Tragödie für alle Betroffenen»

Gerichtsverhandlung um einen Unfall mit einer Toten und fünf Verletzten

Bei einem Unfall bei der Kastels-Kreuzung zwischen Freiburg und Düdingen verlor vor anderthalb Jahren eine junge Frau ihr Leben. Der Fahrer des Unfallautos wurde gestern zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt.

Von IMELDA RUFFIEUX

Der Unfall ereignete sich am 2. September 2001, einem Sonntagnachmittag, gegen 17.45 Uhr. Sechs Freunde aus dem Kanton Bern hatten das schöne Wetter für einen Ausflug genützt und waren – in zwei Autos aufgeteilt – über den Jaunpass und dann Richtung Freiburg gefahren.

Der Angeklagte R. sass am Steuer, neben ihm sein bester Freund und auf dem Rücksitz zwei befreundete Frauen.

Eine Tote und fünf Verletzte

Der Angeklagte R., damals 19 Jahre alt, wollte bei Kastels in Richtung Düdingen abbiegen. Dabei verweigerte er einem von Mariahilf herkommenden Fahrzeug den Vortritt, so dass es zu einer Frontalkollision kam. Eine 19-jährige Frau, die im Unfallauto sass, verstarb kurze Zeit später im Inselspital Bern an den Folgen der erlittenen Verletzungen. Alle anderen am Unfall Beteiligten wurden verletzt.

Die Sichtverhältnisse waren gut, die Sonne blendete nicht, die beiden betroffenen Fahrzeuge waren gemäss einer Prüfung in gutem Zustand und die Geschwindigkeiten waren auch nicht überhöht. Auch waren weder Alkohol noch Drogen im Spiel.

Keine Erinnerung mehr
an den Unglückshergang

Warum R. an diesem frühen Sonntagabend ohne abzubremsen nach links abgebogen ist, ob er geblinkt hat und ob bzw. warum er das entgegenkommende Fahrzeug übersehen hat, wird wohl nie schlüssig geklärt werden. Der Autofahrer leidet nämlich seit dem Unfall an einer Amnesie und kann sich an gar nichts erinnern, was mit dem Unfall direkt zusammenhängt. Auch die Aussagen der Mitfahrer und des anderen Autos sowie zweier Zeugen konnten hierzu keine Aufklärung bringen.

Die Frau im entgegenkommenden Fahrzeug wurde schwer verletzt. Ihr Mann, der Lenker, wurde zwar nur relativ leicht verletzt, hat aber seither mit den Unfallfolgen zu kämpfen. In seinem Fuss hat sich eine so starke Arthrose gebildet, dass er nur noch wenige Minuten gehen kann und stets unter Schmerzen leidet. Der Berufsschullehrer aus der Agglomeration Freiburg ist heute im vorzeitigen Ruhestand. Bald wird ihm bei einer Operation ein künstliches Fussgelenk eingesetzt, was eine Verbesserung bringen soll.

Allgemeinheit gefährdet

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Nora Seravalli, sah den Tatbestand der fahrlässigen Tötung klar als gegeben an, da eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln vorliege. Im Fall des schwer verletzten Beifahrers sowie bei den Verletzten im zweiten Wagen plädierte sie auf fahrlässige Körperverletzung. Weil der Angeklagte R. die Allgemeinheit gefährdet hat, sah sie auch eine grobe Verkehrsregelverletzung als gegeben an. R. habe die Sorgfaltspflicht schwer verletzt und grobfahrlässig gehandelt. Sie plädierte auf drei Monate Gefängnis bedingt auf zwei Jahre und eine Busse von 1000 Franken.

Für Ortsunkundigen gefährlich

«Es ist eine Tragödie für alle Betroffenen, für die Hinterbliebenen, die Betroffenen und den Unfallverursacher», hielt der Verteidiger des Unfallfahrers, Rechtsanwalt Daniel Zbinden, fest. Es sei klar, dass sein Mandant das Vortrittsrecht missachtet habe. «Er hat es aber sicher nicht mit Absicht getan.» In zwei Fällen war er mit schwerer Körperverletzung einverstanden. Beim Fahrer im zweiten Auto plädierte er auf eine leichte Körperverletzung.

Als strafmildernde Umstände machte er u. a. geltend, dass die Kastels-Kreuzung vor ihrer Umgestaltung für einen Ortsunkundigen sehr gefährlich war. «Der Richtungsanzeiger für die Autobahn stand erst kurz vor der Kreuzung. Es ist möglich, dass R. erst im letzten Moment bemerkte, dass es links zur Autobahn geht», hielt er fest. «Der Unfall würde sich heute nicht mehr ereignen.»

Er wies auch darauf hin, dass R. am Tod seiner Mitfahrerin, einer Spielgefährtin aus Kindertagen, Nachbarin, Freundin und Schulkollegin, ein Leben lang schwer zu tragen habe. «Ihr tragischer Tod ist ist die schlimmste Strafe.» Er beantragte schliesslich eine Strafe von zwei Monaten Gefängnis bedingt auf zwei Jahre.

Das Gericht verurteilte R. schliesslich wegen fahrlässiger Tötung, schwerer fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu zwei Monaten Gefängnis mit einer Probezeit auf zwei Jahre. R. wird auch zu Schadenersatz gegenüber den Insassen des zweiten Autos verpflichtet und muss die Gerichtsgebühren übernehmen.

Gerichtspräsident Reinold Raemy erklärte in seiner kurzen Begründung, dass aufgrund des grossen Verschuldens eigentlich eine Strafe von vier Monaten Gefängnis angemessen wäre. Strafmindernd habe das Gericht u.a. die Nähe des Unfallverursachers zum Opfer beurteilt.

Meistgelesen

Mehr zum Thema