Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Ende der Mindeststeuer: Frühere Steuern werden nicht rückerstattet 

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Nachdem das Kantonsgericht die kantonale Mindeststeuer gekippt hat, bleiben alte Veranlagungen unverändert in Kraft. Die Steuerverwaltung wird die Steuer nicht zurückbezahlen.

«Ab sofort wendet die kantonale Steuerverwaltung die Mindeststeuer von 50 Franken nicht mehr an», sagt Alain Mauron, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, auf Anfrage. Damit reagiert die Behörde auf das kürzlich gesprochene Urteil des Kantonsgerichts (die FN berichteten). Der Steuergerichtshof kippte die Mindeststeuer, weil diese gegen den Grundsatz der steuerlichen Leistungsfähigkeit verstosse. Auch würden keine politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Umstände es rechtfertigen, eine solche Steuer zu erheben.

Veranlagungen, welche die Steuerverwaltung ab jetzt ausstellt, würden die Mindeststeuer nicht mehr enthalten, so der Vorsteher der Steuerverwaltung. Wer seine Veranlagung vor Kurzem erhalten hat, könne in der üblichen Frist von 30 Tagen Einsprache erheben. Ältere Veranlagungen würden allerdings nicht nachträglich angepasst und die Mindeststeuer den Betroffenen auch nicht zurückerstattet. «Das Bundesgericht hat in einem Urteil festgehalten, dass neue Entscheide kein Revisionsgrund sind für die Vergangenheit.» Zudem sei das Gesetz zur Mindeststeuer korrekt in Kraft gewesen. In den vergangenen Jahren hätten die Betroffenen die Regelung bereits angreifen können. Einen Weiterzug des Urteils vor das Bundesgericht plane die Steuerverwaltung nicht.

Steuerausfall offen

Wie viele Steuerpflichtige vom Entscheid des Kantonsgerichts betroffen sind und wie hoch der wegfallende Steuerertrag ist, kann Alain Mauron nicht angeben. Gemäss dem Urteil hatte der Staatsrat bei der Wiedereinführung der Steuer für 2014 dem Parlament mitgeteilt, dass rund 8500 Steuerpflichtige betroffen sein könnten. Die zu erwartenden Einnahmen wurden damals mit etwa 400’000 Franken veranschlagt. Alain Mauron geht davon aus, dass diese beiden Zahlen heute höher sind.

Der Vorsteher der Steuerverwaltung erinnert daran, dass die Mindeststeuer nur Personen betraf, die Einkommen über 5200 Franken hatten, deren steuerbares Einkommen aber aufgrund der Sozialabzüge unter diesen Betrag fiel.

Wer gar kein Einkommen hatte, musste auch nicht zahlen.

Alain Mauron
Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung

Die Steuer sei 2014 von der Politik im Rahmen von Sparmassnahmen eingeführt worden. «Der Standpunkt war damals, dass Personen, die von der Gesellschaft profitieren, sich auch finanziell an ihr beteiligen sollten.»

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema