Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Enkelin und Schwiegertochter mit Messer attackiert

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Auf einem Parkplatz im Seebezirk kam es im Mai 2022 zu einem Familienstreit. Ein Mann verletzte seine Schwiegertochter mit einem Messer und schlug sie mit der Faust. Er wurde nun wegen Körperverletzung verurteilt.

Als ein 82-jähriger Mann im Mai 2022 auf einem Parkplatz seine Schwiegertochter und seine Enkelin erblickte, rastete er aus. Das steht im entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Er lief auf die beiden, mit denen er kein gutes familiäres Verhältnis pflegte, zu. Dabei hatte er ein Sackmesser mit geöffneter Klinge in der Hand. Mit erhobenen Fäusten näherte er sich ihnen und schrie: «Ihr Drecksäcke, mich fragt ihr gar nichts mehr.» Der Mann ging auf seine Schwiegertochter los, die er mit «Luder» beschimpfte, mit der Absicht, sie zu verletzen.

Er schlug seine Schwiegertochter mehrmals mit der Faust und machte Auf- und Abwärtsbewegungen mit dem in der Faust gehaltenen Taschenmesser gegen den Oberkörper des Opfers, wobei er es an den Armen verletzte. Nach wenigen Sekunden intervenierte die Tochter des Opfers, indem sie ihren Grossvater anschrie und wegstiess und mit ihrer Mutter auf die andere Strassenseite flüchtete.

Täter bereut den Vorfall

Der Mann versuchte, ihnen zu folgen, drehte aber schliesslich um und ging zum Lieferwagen seiner Schwiegertochter, nahm den Autoschlüssel, der noch im Zündschloss steckte, damit die beiden nicht wegfahren konnten. Anschliessend stieg der Angreifer in sein Fahrzeug und fuhr davon. Er konnte schliesslich durch die Polizei angehalten werden. Dabei äusserte er gegenüber den intervenierenden Polizeibeamten, dass er seine Schwiegertochter habe umbringen wollen.

Im Zuge seiner Vernehmung einige Wochen später bestätigte er die am Tattag gegenüber den intervenierenden Polizeibeamten geäusserten Worte, stellte aber klar, dass er das in seiner «Wut» und «Verrücktheit» gemacht habe, er sei ausser sich gewesen. Er wäre niemals in der Lage, seine Schwiegertochter umzubringen, und das sei auch zu keinem Zeitpunkt seine Absicht gewesen. Er bereue den Vorfall.

Die Staatsanwaltschaft hat den Mann jetzt wegen einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Dazu kommt eine Busse von 700 Franken.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema