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Entgeld für kkK-Delegierte

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Entgeld für kkK-Delegierte

Vereinigung Pfarreien Deutschfreiburgs

Die Delegierten Deutschfreiburgs sollen für ihre Arbeit in der Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaft (kkK) ein Sitzungsgeld erhalten. Die Auslagen werden vorerst von allen Pfarreien zu gleichen Teilen finanziert.

Von WALTER BUCHS

Die Vertreter der Pfarreien Deutschfreiburgs waren sich grundsätzlich schon im vergangenen Jahre einig, dass die Delegierten im kantonalen Kirchenparlament eine Entschädigung erhalten sollten. Entsprechende Vorschläge in der kkK selber sind bis jetzt gescheitert. Nun hat der Vorstand an der Frühjahrsversammlung vom vergangenen Freitag in Brünisried einen konkreten Vorschlag gemacht und ins Budget einen Betrag von insgesamt 8400 Franken aufgenommen. Diese Summe geht davon aus, dass die 21 Delegierten und Vertreter Deutschfreiburgs im Laufe eines Jahres an acht Sitzung teilnehmen und dafür je 50 Franken erhalten.

Diskussion über Kostenverteilung

Der Vorstand hatte vorgeschlagen, dass zur Deckung dieser Kosten jede Pfarrei den gleichen Betrag bezahlt, nämlich 484 Franken. Dazu kommt der unveränderte Jahresbeitrag von 200 Franken. Martin Schuwey, Pfarreipräsident von Jaun, bemerkte, dass er nicht einverstanden sei, dass alle Pfarreien gleich viel bezahlen müssen. Er wurde in dieser Ansicht von anderen unterstützt. So wurde der Vorschlag ins Spiel gebracht, dass der Beitrag jeder Pfarrei pro katholischer Bürger berechnet wird, oder eine andere Abstufung. Auf Bitten des Vorstandes wurde dann aber doch an seinem Vorschlag festgehalten, allerdings mit der Zusage, dass für das kommende Jahr eine neue Verteilung geprüft wird. Im vorgängig erstatteten Jahresbericht kam Präsidentin Eliane Schwartz namentlich auf die Weiterbildungstagung vom vergangenen 17. April zu sprechen. Einzeln richtete sie nochmals ein herzliches Dankeschön an die Verantwortlichen der Ateliers, die entscheidend zum guten Gelingen der Tagung beigetragen haben, die möglicherweise eine Fortsetzung finden wird.

Bene Merenti bereits nach 40 Jahren

Im Hinblick auf die Abstimmung über die neue Kantonsverfassung stellte die Präsidentin fest, dass praktisch alle Einwände, welche die Vereinigung vor einem Jahr bei der Vernehmlassung in der Stellungnahme formuliert hatte, in den nachfolgenden Lesungen des Verfassungsrates berücksichtigt wurden. Bischofsvikar Stulz regte später zu diesem Thema an, dass man gut daran täte, diesem Verfassungsentwurf zuzustimmen.

Der Cäcilienverband hatte die Vereinigung angefragt, ob die Pfarreien einverstanden sind, dass die «Bene-Merenti-»Medaille den Sängerinnen und Sängern künftig nach 40 Jahren und nicht erst nach 45 Jahren verliehen wird. Wie Eliane Schwartz ausführte, handelt es sich dabei um eine Angleichung an Welschfreiburg. Die Auszeichnung, deren Kosten die einzelnen Pfarreien zu tragen haben, wird nämlich künftig vom Bischof verliehen, nachdem der Vatikan drastische Einschränkungen verordnet hat.

Reaktion auf Vatikan-Instruktion

Einige Pfarreienvertreter fragten sich im Laufe der von gut 30 Personen besuchten Versammlung, ob und wie auf das vom Vatikan vor zehn Tagen veröffentlichte Dokument über die Eucharistie zu reagieren sei. Darin steht unter anderem, dass Laien – auch Pastoralassistenten – während eines Gottes-dienstes nicht predigen sollen. Bischofsvikar Kurt Stulz rief in Erinnerung, dass diese Regel bereits seit 1983 Bestandteil des Kirchenrechts ist. Sie werde aber seit dreissig Jahren in der (deutschsprachigen) Schweiz anders angewandt, und er nehme an, «dass wir das weiterhin so handhaben werden». Die Bischöfe würden wohl an ihrem nächsten Ad-limina-Besuch ihre Lage bei den zuständigen Kongregationen wieder darlegen.

Personelle Ressourcen pflegen

Bischofsvikar Stulz formulierte in der Einleitung seiner Ausführungen die dringende Bitte, «mit dem Personal in den Pfarreien sehr gut umzugehen». Die personellen Ressourcen seien das Wertvollste, was die Pfarreien besässen. Dabei erinnerte er daran, dass die Pfarreien denjenigen gegenüber, die von der kirchlichen Behörde angestellt sind, über keine Weisungsbefugnis verfügten.

Im Laufe der Versammlung wurde zudem bekannt gegeben, dass das seit langem erwartete bischöfliche Dokument über den Kirchenaustritt am 2. Juni vorgestellt wird. Es werde eine zweisprachige Informationssitzung für den ganzen Kanton geben.

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