Muss die Gemeinde Val-de-Charmey einen von der Gemeindeversammlung gesprochenen und später durch einen Rekurs blockierten Betrag von 250 000 Franken an die Seilbahngesellschaft Télécabine Charmey-les-Dents-Vertes bezahlen, die zwei Monate nach der Gemeindeversammlung Konkurs gegangen ist?
Ja, hatte das Kantonale Konkursamt als Konkursverwalter entschieden, die 250 000 Franken gehörten in die Konkursmasse. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Freiburger Kantonsgerichts war aber anderer Meinung und entschied gegen das Konkursamt. Dieses rekurrierte dann beim Bundesgericht, welches nun den Entscheid der Kammer des Kantonsgerichts aufgehoben hat. Die Richter in Lausanne äusserten sich zwar nicht über die Verwendung der 250 000 Franken, sie hielten aber fest, dass das Recht des Konkursamts auf Anhörung gleich zweimal verletzt wurde. So habe die Kammer den Ausstand von Etienne Genoud nicht beurteilt, der zum damaligen Zeitpunkt gleichzeitig Vize-Syndic und Präsident der Seilbahnen war. Zum anderen habe die Kammer auch dem Konkursamt nicht erlaubt, zu einer Bemerkung während des Verfahrens Stellung zu nehmen.
Nun muss sich also die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Freiburger Kantonsgerichts nochmals mit dem Fall beschäftigen.
Lange Vorgeschichte
Zur Erinnerung: Die Gemeindeversammlung sprach am 14. Januar 2019 die 250 000 Franken, damit die Seilbahngesellschaft zusammen mit privaten Sponsoren den Betrieb aufrecht erhalten könne. Doch gegen den Versammlungsentscheid gingen vier Einsprachen ein: Die Einsprecher kritisierten, bei der Abstimmung seien zu viele Aktionäre anwesend gewesen, die eigentlich in den Ausstand hätten treten sollen. Durch die Einsprachen konnte die Gemeinde die Zahlung nicht leisten, und als das Kantonsgericht die Einsprache gegen den Versammlungsentscheid abwies, war es zu spät: Die Seilbahngesellschaft war bereits in Konkurs.
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