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Es war eine Möwe und keine Krähe

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Ein 55-jähriger Mann muss eine Busse bezahlen, weil er in Praz statt einer Krähe eine Möwe abgeschossen hat. Wie es im Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft heisst, war der Mann im Mai 2018 damit beschäftigt, im Auftrag seines Arbeitgebers, eines Winzers, Krähen aus dem Weinberg zu vertreiben. Einer der getroffenen Vögel landete schwer verletzt auf der Hauptstrasse von Praz. Die Polizei wurde alarmiert, die das Tier schliesslich abtun musste.

Eine Silbermöwe

Es stellte sich heraus, dass es sich beim Vogel um eine Silbermöwe handelte. Der Mann wurde nicht nur verurteilt, weil er fahrlässig auf eine geschützte Art geschossen hatte, sondern auch, weil er das verletzte Tier nicht nachgesucht hatte. Zudem stellte sich heraus, dass er seine Aufzeichnungen über den Abschuss der Krähen nicht à jour gehalten hatte. Die Busse beläuft sich auf 800 Franken. Dazu kommen Verfahrens- und Dossierkosten von 415 Franken, wie aus dem Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft hervorgeht.

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