Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Fälschungen: Freiheitsstrafen und Bussen in Millionenhöhe

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Laut dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum genügten die bisherigen rechtlichen Mittel den Anforderungen für den Kampf gegen Fälschung und Piraterie nicht mehr. Seit dem 1. Juli bringen zwei Gesetzesrevisionen im Bereich der Immaterialgüterrechtsgesetze diverse Neuerungen. Weil kommerzielle grenzüberschreitende Sendungen vemehrt in kleine Portionen aufgeteilt wurden, um der Einziehung zu entgehen, ist neu auch die Ein-, Aus- und Durchfuhr von gefälschten Produkten zum privaten Gebrauch verboten. In Italien und Frankreich werden die Vergehen mit hohen Bussen sanktioniert. Dagegen zieht die Schweiz nur die Waren ein und verrechnet die Kosten für den Administrativaufwand. Neu ist auch das vereinfachte Vernichtungsverfahren. Dieses sieht die Zerstörung der eingezogenen Güter vor, wenn nicht innerhalb von 10 bis 20 Tagen Einsprache erhoben wird. Weitere Neuerungen betreffen das On-Demand-Recht, also das Recht ein Werk beispielsweise im Internet zugänglich zu machen. Dieses ist von den Urhebern auf Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt worden. Damit soll die Piraterie im Internet wirksamer verhindert werden. Zudem können alle Gewerbsmässigen Immaterialgüterrechtsverletzungen neu mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren und 1 080 000 Franken Busse bestraft werden. hw

Meistgelesen

Mehr zum Thema