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Familienstreit eskaliert: Staatsanwaltschaft verurteilt mehrere Personen zu Geldstrafen

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Ein Streit um das Besuchsrecht für ein Kind führte zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen drei Personen. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Beteiligten verurteilt.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilte eine 33-jährige Frau (nachfolgend: «Mutter») und einen 37-jährigen Mann (nachfolgend: «Lebensgefährte») aus dem Kanton Waadt nach einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem weiteren Mann (nachfolgend: «Vater»). Die Mutter wurde der Tätlichkeit sowie der Beschimpfung für schuldig befunden und muss eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 90 Franken sowie eine Busse von 500 Franken bezahlen. Die Strafe ist auf zwei Jahre bedingt ausgesprochen. Das schreibt die Rechtsinstanz in einem Strafbefehl.

Der Lebensgefährte wurde ausserdem wegen ­einfacher Körperverletzung, Tätlichkeit und Beschimpfung verurteilt. Er erhielt eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 180 Franken sowie eine Busse von 800 Franken. Gegen den Vater ist ein separates Verfahren hängig.

Geschlagen, gewürgt und gebissen

Mutter und Vater, die nie verheiratet waren, haben ein gemeinsames Kind. Sie trennten sich jedoch nach der Geburt im Jahr 2015. Seitdem ist ihre Beziehung von Konflikten geprägt. Die Mutter hat inzwischen einen neuen Lebensgefährten. Die drei Beteiligten, einschliesslich der Tochter, trafen sich Ende Oktober 2023 draussen vor dem Wohnsitz des Vaters in La Tour-de-Trême. Das Treffen fand statt, damit der Vater seine Tochter gemäss dem Besuchsrecht sehen konnte, entwickelte sich jedoch rasch in einen Streit über die Modalitäten ebenjenes Rechts.

Laut den Strafbefehlen eskalierte der Streit, als der Lebensgefährte den Vater packte, woraufhin dieser mit der Faust auf den Lebensgefährten einschlug. Daraufhin stiess der Lebensgefährte den Vater von sich weg und begann, den angeleinten Hund des Vaters zu schlagen. Dieser biss den Lebensgefährten in den linken Arm. Danach drückte der Lebensgefährte den Vater gegen die Scheibe des Hauseingangs, würgte ihn und schlug seinen Kopf gegen die Scheibe. Die Mutter kam hinzu und trat dem Vater zweimal mit dem Knie in den Intimbereich. Während des gesamten Vorfalls beleidigten die Mutter und der Lebensgefährte den Vater. Der Vater erlitt bei der Auseinandersetzung Verletzungen am Hals, an der Hand und am Knie.

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