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19-Jähriger greift Eltern und Geschwister an – sie erliegen alle ihren Verletzungen

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Im Kreis Waldshut an der Schweizer Grenze soll ein 19-Jähriger in einem Mehrfamilienhaus seine Eltern sowie seine zwei Geschwister angegriffen haben. Die Eltern (58 und 61) und der Bruder (34) sterben an ihren Verletzungen.

Drei Todesopfer und eine Schwerverletzte forderte eine Familientragödie am Dienstagabend gegen 21 Uhr im östlichen Kreis Waldshut, nahe der Schweizer Grenze bei Koblenz. Ein 19-Jähriger soll seine Eltern, seinen Bruder und seine Schwester in einem Mehrfamilienhaus unter anderem mit einer Stichwaffe angegriffen haben, wie die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen und das Polizeipräsidium Freiburg in einer gemeinsamen Mitteilung informieren.

Was ist bislang bekannt?

Der Tatverdächtige wurde demnach festgenommen. Die Hintergründe der Bluttat blieben zunächst offen. Wo genau sich der Angriff abspielte, blieb ebenfalls offen. Die Ermittler sprachen von einer «östlichen Kreisgemeinde im Landkreis Waldshut».

Die Eltern im Alter von 58 und 61 Jahren verstarben noch am Tatort, heisst es in der Mitteilung. Der 34-jährige Bruder des Tatverdächtigen verstarb trotz Reanimationsmassnahmen an den Folgen der erlittenen Verletzungen im Krankenhaus.

Die Schwester des Beschuldigten erlitt ebenfalls schwere Stichverletzungen. Sie wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Ihre Verletzungen waren nicht lebensbedrohlich.

Wo ist der Beschuldigte jetzt?

Der Beschuldigte wurde am Tatort vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen beabsichtigt im Laufe des heutigen Tages gegen den 19-jährigen deutschen und italienischen Staatsangehörigen beim zuständigen Amtsgericht Waldshut-Tiengen einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags in drei Fällen sowie des versuchten Totschlags zu erwirken.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen und des Kriminalkommissariats Waldshut-Tiengen, insbesondere zum konkreten Tathergang und den Hintergründen der Tat, dauern an. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. 

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