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Fehlende Betten in Pflegeheimen: Kanton will Gemeinden zur Kasse bitten

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Weil es an Plätzen in Pflegeheimen mangelt, und Seniorinnen und Senioren stattdessen in den Akutpflegeabteilungen des Spitals HFR untergebracht sind, möchte der Staatsrat Übergangsstrukturen schaffen. Bei dessen Finanzierung will er die Gemeindeverbände finanziell in die Pflicht nehmen.

Seniorinnen und Senioren sind in den Akutpflegeabteilungen des Freiburger Spitals HFR am Warten, weil die ausgelasteten Pflegeheime sie nicht aufnehmen können. Wegen dieses Problems haben zehn Grossrätinnen und Grossräte einen Auftrag an den Staatsrat gerichtet. Sie fordern darin den Staatsrat auf, für die Finanzierung dieser Fälle eine Lösung zu finden. Denn für das Spital bedeutet die aktuelle Situation einen finanziellen Ausfall: «Wartefälle werden durchschnittlich mit 255 Franken pro Tag verrechnet, während die Belegung eines Betts in der Akutpflege durchschnittlich 1200 Franken pro Tag einbringt.» Der geschätzte Totalausfall des Jahres 2022 liege bei über zehn Millionen Franken.

Gesetzesänderung notwendig

In seiner Antwort schlägt die Kantonsregierung vor, das HFR und auch andere Leistungserbringer offiziell zu beauftragen, Betten für die Seniorinnen und Senioren zur Verfügung zu stellen. Ungefähr zehn Betten sollen es im HFR sein und weitere Betten bei den Leistungserbringern. Dadurch erwartet der Kanton mehr Flexibilität, «sowohl bei der Verteilung der wartenden Personen als auch bei der Berücksichtigung der künftigen Bedarfsentwicklung». Für diese Betten veranschlagt der Staatsrat einen Preis von 442 Franken pro Tag.

Diese Kosten solle aber nicht der Kanton tragen, sondern die Gemeindeverbände. Denn sie seien für das Angebot an Pflegeheimbetten zuständig.

Folglich sollten die Gemeindeverbände, die durch ihre Entscheide für den Bettenmangel verantwortlich sind, die Mehrkosten tragen.

Staatsrat

Die Verteilung der finanziellen Last soll davon abhängen, wie stark die vorhandene Anzahl Betten der Bedarfsplanung entspricht. «So zahlen Gemeindeverbände, die der Planung vollständig oder fast entsprechen, nichts oder wenig.» Von diesem Vorgehen erhofft sich der Staatsrat «Anreize für eine bessere Einhaltung der Planung».

Unmittelbar umsetzbar ist der Vorschlag des Staatsrats allerdings nicht. Denn zuvor muss das Gesetz über die sozialmedizinischen Leistungen geändert werden. Entsprechend braucht es eine Abstimmung im Parlament.

Staatsrat

Übergangsstruktur in Billens

Gleichzeitig mit seiner Antwort auf den Auftrag der Grossrätinnen und Grossräte informierte der Kanton kürzlich über eine neue Betreuungsstruktur für ältere Personen in Billens. Gemäss einer Mitteilung haben die Gesundheitsdirektion und das Gesundheitsnetz Glane eine Abteilung für Abklärung und Orientierung geschaffen. Hier stünden seit Anfang März zwölf Betten zur Verfügung. «Die Hauptaufgabe dieser Abteilung besteht darin, einen angemessenen Übergang zwischen dem Spitalaustritt und der Rückkehr nach Hause zu gewährleisten», heisst es in der Mitteilung. Das neue Angebot richte sich an ältere Spitalpatientinnen und -patienten, deren Gesundheitszustand zwar keine Spitalpflege mehr erfordere, für die aber eine Rückkehr nach Hause noch zu früh sei.

Während eines Aufenthalts von maximal drei Monaten kümmere sich Pflegepersonal, Physio- und Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Ärztinnen und Ärzte sowie Mitarbeitende der Patientenberatung um die älteren Personen. Gemeinsam würden sie ihre Bedürfnisse analysieren, ihr soziales Netzwerk beurteilen und ein Pflege- und Betreuungsprojekt festlegen. Mit der neuen Struktur will der Kanton dem Bedürfnis nachkommen, dass ältere Personen so lange wie möglich zu Hause bleiben können, und das Spital entlasten. Solche Abteilungen sollen in den kommenden Jahren ausgebaut werden, kündigt die Gesundheitsdirektion an. (jmw)

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