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Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kanton aufgehoben 

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Der Staatsrat hat das allgemeine Feuerverbot im Freien und das Feuerwerksverbot wieder aufgehoben. Feuer im Wald und in Waldnähe sind weiterhin nur in vorgesehenen Feuerstellen gestattet.  

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Der Staatsrat hat das allgemeine Feuerverbot im Freien und das Feuerwerksverbot wieder aufgehoben. Feuer im Wald und in Waldnähe sind weiterhin nur in vorgesehenen Feuerstellen gestattet.  

Die Niederschläge und die günstige Wetterentwicklung in der Schweiz und im Kanton Freiburg haben zu einer Entspannung der Trockenheitssituation geführt. Deshalb hat der Staatsrat beschlossen, das Feuerverbot im Freien und das Feuerwerksverbot wieder aufzuheben, wie er am Donnerstag mitteilt. Das Amt für Wald und Natur hat beschlossen, die Waldbrandgefahr ab Donnerstagmittag um eine Stufe auf neu 3 von maximal 5 herabzusetzen. Im Wald bestehe jedoch immer noch eine erhebliche Brandgefahr, weshalb Feuer weiterhin nur in vorgesehenen Feuerstellen erlaubt sind. Der Staatsrat teilt mit, dass die Brandgefahr in lokalen Gebieten von der kantonal ausgerufenen Gefahrenstufe abweichen kann, weshalb die Bevölkerung Vorsicht walten lassen soll. 

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