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Freiburg wendet «Urteil Orange» rückwirkend an

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Freiburg Das sogenannte «Urteil Orange» wird im Kanton Freiburg für das Personal der Freiburger Institutionen (INFRI) und der privaten Pflegeheime rückwirkend auf den 1. Januar 2006 angewendet. Dies hat der Staatsrat Ende 2011 entschieden. Die Nacht- und Sonntagsarbeit soll gemäss diesem Urteil des Bundesgerichts von 2005 auch während der Ferien oder bei Krankheit vergütet werden. Wie der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) gestern mitteilte, freut er sich über diesen «wichtigen Sieg» im Kampf für gute Arbeitskonditionen. ak

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