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Freiburg will sich besser schützen

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Gegen Naturkata­strophen wie den Bergsturz im bündnerischen Bondo am vergangenen Mittwoch ist auch der Kanton Freiburg nicht gefeit. So zerstörte etwa ein Felssturz im Galterntal im April 2016 auf dem Gebiet der Gemeinde Tafers ein Einfamilienhaus. Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft gibt nun den Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen in die Vernehmlassung. Dieser hat namentlich den besseren Schutz des Waldes vor Schadorganismen und die Vorbereitung auf die Herausforderungen des Klimawandels zum Ziel. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. November 2017.

«Im Lauf von Jahrhunderten»

«Diese Gesetzesänderung ist sehr wichtig», sagte Dominique Schaller, Vorsteher des Amts für Wald, Wild und Fischerei (WaldA), gestern auf Anfrage. Das Ziel sei es, dass der Staatsrat ab Mitte November eine entsprechende Vorlage ausarbeiten und das Geschäft noch vor den Sommerferien 2018 in den Grossen Rat bringen könne. So könnte die Gesetzesänderung im Idealfall bereits auf Anfang 2019 in Kraft treten.

Im Mittelpunkt stehe nicht nur der Schutz vor eigentlichen Naturkatastrophen. Solche krassen Ereignisse seien schon durch die gegenwärtige Gesetzeslage gut abgedeckt. «Im Wesentlichen geht es darum, die Freiburger Wälder für die Herausforderungen fit zu machen», so Schaller. So habe man schädliche Insekten wie den Borkenkäfer oder den Asiatischen Laubholzbockkäfer – der 2014 in Marly für Zerstörung sorgte (die FN berichteten) – bislang nur innerhalb der Wälder bekämpfen können. Neu solle dies auch ausserhalb derselben möglich werden. «Denn solche Schadorganismen könnten in Zukunft wieder ein Problem im Kanton darstellen.»

«Keine neuen Baumarten»

Aber auch die Flora der Wälder wird sich laut Dominique Schaller durch den Klimawandel in den kommenden Jahrzehnten verändern. So werde sich die Buche, die gegenwärtig vor allem im Flachland vorkomme, auch in höheren Lagen ausbreiten. Dies wiederum werde dazu führen, dass sich die Eiche, die momentan gegenüber der Buche nicht ganz konkurrenzfähig sei, im Flachland mehr ausbreiten könne.

«Diese Veränderungen spielen sich allerdings nicht im Lauf von Jahren und Jahrzehnten ab, sondern im Lauf von Jahrhunderten», bemerkte Schaller dazu. Der Planungshorizont bei solchen Laubwäldern betrage mindestens 50 bis 100 Jahre. Um solchen Veränderungen Rechnung zu tragen, müsse auch das Forstpersonal entsprechend instruiert werden. «Wir werden aber auch nach dieser Gesetzesänderung sicher keine neuen Baumarten einführen», sagte der WaldA-­Vorsteher. Das Forstpersonal konzentriere sich weiterhin auf die einheimischen Arten, bekomme aber mit der gegenwärtig zur Diskussion stehenden Gesetzesänderung auch hier mehr Spielraum. Nicht zuletzt biete erst diese Gesetzesänderung die Möglichkeit, mit einem Waldkataster zum ersten Mal überhaupt offizielle Waldgrenzen im Kanton zu ­definieren.

«Von Fall zu Fall beurteilen»

Wie teuer die Umsetzung der mit dieser Gesetzesänderung verbundenen Massnahmen sein wird, lässt sich laut Schaller noch nicht sagen. Die Bekämpfung des Laubholzbockkäfers in Marly habe eine Million Franken gekostet. Wie viel die künftige Bewältigung von Naturereignissen koste, müsse man von Fall zu Fall beurteilen. Jedenfalls kämen durch diese Gesetzesänderung keine neuen Fixkosten ins kantonale Budget.

Zahlen und Fakten

Freiburger Naturkatastrophen

Im Mai 1994 wurde die Ferienhaussiedlung Falli Hölli auf dem Gebiet der Gemeinde Plasselb durch einen Erdrutsch vollständig zerstört. Im August 2005 stieg die Wassermenge der Saane wegen starker Regenfälle innert Stunden um das Hundert­fache. Im April 2016 zerstörte ein Felssturz im Galterntal ein Einfamilienhaus. Und im Juni desselben Jahres riss eine Schlammlawine in Plasselb alles mit, was nicht niet- und nagelfest war.

jcg

 

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