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Freiburger Kantonsgericht ruft nach mehr Personal

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Immer umfangreichere und komplexere Verfahren: Das Kantonsgericht stösst an seine Grenzen und verlangt von der Politik mehr Mittel.

Begleitet von einem dringenden Appell für mehr Personal, stellte das Kantonsgericht am Mittwoch seinen Jahresbericht 2023 vor. «Nur durch eine zusätzliche Kantonsrichterin oder einen zusätzlichen Kantonsrichter kann verhindert werden, dass es zu Verzögerungen kommt, die nicht nur die gesamte Justiz des Kantons beeinträchtigen, sondern auch die Tätigkeit der Kantonsbehörden», steht im Bericht.

2776 Urteile fällten die 16 Richterinnen und Richter im vergangenen Jahr. Das sind fast 600 Urteile weniger als im Jahr zuvor. Ende Dezember waren 970 Verfahren hängig, ähnlich viele wie Ende 2022. Diese Zahlen würden nicht die ganze Wahrheit zeigen, informierten Marc Boivin, der diesjährige Gerichtspräsident, Marc Sugnaux, Präsident des Gerichtes im Jahr 2023, und die Vizepräsidentin Sandra Wohlhauser unisono. «Wir stellen eine beunruhigende Tendenz fest, hin zu immer komplexeren Dossiers», sagte Sugnaux. Entsprechend brauche es mehr Zeit, um ein Urteil zu sprechen. Boivin zeigte auf einen hohen Papierstapel vor sich:

Dieser Fall im Bereich Invalidenversicherung gilt mit seinen 800 Seiten heute als kleines Dossier. Vor 20 Jahren wäre so etwas noch als sehr grosser Fall betrachtet worden.

Marc Boivin
Diesjähriger Präsident des Kantonsgerichts
Marc Boivin führt in diesem Jahr das Kantonsgericht als Präsident.
Bild: Charly Rappo

Solidarität reicht nicht mehr aus

Für die Zunahme umfangreicher und komplexer Angelegenheiten – eine Entwicklung, die auch in anderen Kantonen zu beobachten sei – nennt das Kantonsgericht im Jahresbericht mehrere Gründe. «Ein immer grösserer Teil der Rechtsuchenden geht mit systematischer Stärke gegen Entscheide vor und ergreift vermehrt Rechtsmittel.» Aber auch Änderungen von Gesetzen und Rechtsprechungen haben Auswirkungen auf die Arbeit des Gerichts: So werden Gesetzesbestimmungen komplizierter oder es braucht, wegen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, mündliche Verhandlungen mit drei anwesenden Richterinnen und Richtern anstelle von schriftlichen Verfahren.

Intern habe das Kantonsgericht bereits in der Vergangenheit verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Arbeitslast einigermassen in den Griff zu bekommen. Insbesondere sind alle Richterinnen und Richter mehreren Abteilungen zugewiesen und können so aushelfen, wenn sich in einem Bereich dringende Dossiers stauen. «Wir sind sehr solidarisch», so Boivin. «Aber dieses System ist jetzt an seine Grenzen gestossen.» Denn alle Freiburger Gerichtshöfe seien vom Problem der komplexeren Verfahren betroffen. Aushelfen in einem Hof könnte in Zukunft bedeuten, dass die Angelegenheiten in einem anderen Hof liegen bleiben.

Darum appelliert das Gericht an die Politik, für 2025 je eine Vollzeitstelle für eine Kantonsrichterin, einen Gerichtsschreiber und eine Sekretärin zu sprechen. «Die Freiburger Justiz hat einen guten Ruf. Wir wollen auf keinen Fall, dass der Mangel an Mitteln zu einem Qualitätsverlust bei den Urteilen führt», so Boivin.

Programm

Tag der offenen Tür im September

Im früheren Kloster der Augustiner ist seit 2013 das Freiburger Kantonsgericht untergebracht. Aussenstehende kennen normalerweise nur den Eingangsbereich und den Gerichtssaal mit den Deckenmalereien. Am 28. September soll sich das ändern. Dann wird das Kantonsgericht einen Tag der offenen Tür veranstalten, kündigte der diesjährige Gerichtspräsident Marc Boivin am Rande der Medienkonferenz an: «Wir wollen zeigen, wie wir arbeiten.» Unter anderem werden Richterinnen und Richter sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber an Infoständen Erklärungen zu verschiedenen Themenbereichen geben. Ebenfalls sind kurze, fiktive Gerichtsverhandlungen mit Schauspielern vorgesehen. «Die Justiz ist nicht nur Teil unserer Realität, sondern auch unserer Fantasie», so der Präsident. Darum werden sich Vorträge mit der Darstellung der Justiz in der Literatur und im Film befassen. Das vollständige Programm wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. (jmw)

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