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Freiburger Kantonsgericht trotzte der Corona-Krise

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Das Kantonsgericht hat – was seine Fälle betrifft – ein Jahr der relativen Ruhe hinter sich. Dies ist dem Jahresbericht der Institution zu entnehmen.

Rund 3900 Urteile hat das Freiburger Kantonsgericht im letzten Jahr gefällt. Das entspricht fast dem Wert des ersten Corona-Jahrs 2020. Gegenüber dem letzten Jahr vor Corona allerdings entspricht dies einem Rückgang der erledigten Fälle von 5,4 Prozent oder 175 Dossiers. Ein ähnliches Bild zeigt sich zum Beispiel auch bei der Statistik des Strafappellationshofes. Während die Zahl der Fälle auf Ende 2020 sank, stieg sie dann wieder stark an und übertraf Ende 2021 den Wert von vor der Pandemie deutlich.

Hohe Erledigungsquote

Eine Zunahme verzeichnet das Gericht bei den Neueingängen – allerdings waren diese 2021 mit 3043 registrierten Falleröffnungen deutlich tiefer als 2019. Die Erledigungsquote war hoch, betonen die Verantwortlichen, trotz weiterhin hoher Arbeitslast. Die Folge: Die Zahl der zum Jahresende noch offenen Dossiers sank 2021 um 52 Fälle auf noch genau deren 1000. Ende 2019 zählte das Gericht noch 1275 unerledigte Fälle. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Anteil der Urteile mit Deutsch als Verfahrenssprache leicht.

Dieses positive Ergebnis sei trotz der Einschränkungen, welche das Arbeiten unter Pandemiebedingungen mit sich gebracht habe, der intensiven Arbeit der Mitarbeitenden zu verdanken, so das Fazit. Allerdings habe eine neue Rechtsprechung des Bundesgerichts die Zahl der Dossiers am Zivilappellationshof stark anschwellen lassen. Im Vergleich: Während 2015 1100 neue Fälle aufgenommen wurden, waren es 2021 total 1350 neue Dossiers. Selbst Gegenmassnahmen wie zusätzliche Schreibkräfte konnten den Anstieg nicht verhindern. 

Eine zusätzliche Planstelle

Während die Zahl der Richterinnen und Richter gleich geblieben ist, konnte die Gerichtsschreiberei gegenüber 2020 ein Vollzeitäquivalent mehr anstellen. Das Gericht hatte entsprechend interveniert.

Dafür hatten die Richterinnen und Richter zusammen mit ihren Mitarbeitenden mit der Corona-Krise zu kämpfen. Im zweiten Jahr in Folge musste das Gericht Massnahmen in der Verwaltung ergreifen, um seine Tätigkeit angemessen aufrechterhalten zu können. Die Verantwortlichen haben einen Notdienst im Turnus auf die Beine gestellt, welcher auch während der Homeofficepflicht die existenziellen Dienste des Gerichts ermöglichte. Dabei waren auch Anpassungen an der Infrastruktur der Verwaltungsräume nötig.

Abschliessend hält das Kantonsgericht fest, dass es auf die Publikation der Freiburger Zeitschrift für Rechtsprechung in der aktuellen Form verzichtet. Die Ausgabe 2021/4 sei die letzte. Grundsatzurteile werden neu über Tribuna Publication publiziert, und das Gericht prüft einen Feed, mit dem Abonnenten über die Aufschaltung neuer Urteile informiert werden. 

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