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Freiburger Regierung hält Sperrzeit für Verkauf von Alkohol für fraglich

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Die Freiburger Regierung will mit einer Änderung des Gaststättengesetzes den Auswüchsen im veränderten Nachtverhalten der Freiburger beikommen.

So unterbreitet er dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf mit zwei wesentlichen Änderungen: einem neuen Patent B+, das zwischen Lokalen mit Alkoholausschank für den Tagesbetrieb oder für den Nachtbetrieb unterscheidet und eine Beschränkung für Alkoholkonsum von Personen unter 18 Jahren (die FN berichteten).

Hingegen will der Staatsrat keine «heure blanche» einführen, wie sie andere Kantone kennen. Damit ist eine Zeitspanne gemeint, etwa von 5 Uhr bis 6.30 Uhr, während der nirgendwo mehr Alkohol verkauft werden darf. Die Schliessungszeit der Nachtbetriebe würde so nicht mehr mit der Öffnungszeit der Tagesbetriebe zusammenfallen. Diese Sperrstunde hätte zum Zweck, dass Nachtschwärmer nach Hause gehen, wenn die Clubs schliessen.

Der Staatsrat verzichtet auf eine «heure blanche», weil der Nutzen einer solchen Sperrzeit zu unsicher sei, um eine allgemeine Schliessung zu rechtfertigen. Die Schliessung aller Gaststätten dürfte laut Staatsrat im Hinblick auf die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung Schwierigkeiten bereiten: «Es ist in keiner Weise sicher, dass die Partybesucher ruhig nach Hause gehen würden und nicht in den Strassen ‹herumlungern› und Störungen und Belästigungen verursachen würden, die eigentlich zu verhindern sind.» Zudem wird im Gesetz der «etwas veraltete» Ausdruck «Dancing» durch «Diskothek» ersetzt. uh

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