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Freiburger Verfassung wird 20 Jahre alt

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Kinderzulagen, Volksmotion und Justizrat: Diese Errungenschaften verdanke der Kanton der neuen Verfassung. So freuen sich die Ehemaligen des Verfassungsrats am 20. Geburtstag.

Mit 58 Prozent Ja- und 42 Prozent Nein-Stimmen nahm die Freiburger Stimmbevölkerung vor zwanzig Jahren die neue kantonale Verfassung an. Das Resultat am 16. Mai 2004 war «deutlicher als es selbst die Optimisten erwartet haben», kommentierte der damalige FN-Redaktor Walter Buchs. Es sei ein historischer Tag. Freiburg sei ein Kanton, «der zu seiner Geschichte und seinen bewährten Werten steht und gleichzeitig nicht Angst hat, vorwärtszustreben und sich zeitgemässen Anliegen zu öffnen».

«Die Verfassungsrätinnen und -räte blicken mit Befriedigung auf den zurückgelegten Weg.»

Ehemalige des Verfassungsrats

Auf diese zeitgemässen Anliegen und Neuerungen gehen auch die Ehemaligen des Verfassungsrats in einer Medienmitteilung ein. Die neue Verfassung habe Kinderzulagen auch in jenen Fällen vorgesehen, wenn die Eltern einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Mutterschaftsbeiträge gebe es seither auch für nicht erwerbstätige Mütter und im Fall von Adoption, und Ergänzungsleistungen für Familien. «In Bezug auf die Sozialrechte wurde der Artikel über das Recht älterer Menschen auf Mitwirkung, Autonomie, Lebensqualität und Achtung ihrer Persönlichkeit im ambitiösen Programm Senior+ umgesetzt», schreiben Rose-Marie Ducrot, Katharina Hürlimann und Christian Levrat, Präsidentinnen und Präsident des Verfassungsrats zwischen 2001 und 2003.

Volksmotion geschaffen

Ebenfalls auf politischer Ebene habe die neue Verfassung einiges verändert: «Die politischen Rechte wurden um ein neues Instrument bereichert, die Volksmotion. Und Ausländerinnen und Ausländer sind nun auf Gemeindeebene stimm- und wahlberechtigt.»

Der Grosse Rat sei von 130 auf 110 Mitglieder reduziert worden und habe ein eigenes Sekretariat erhalten. Das Kantons- und das Verwaltungsgericht wurden vereint und ein Justizrat beaufsichtigt nun das Justizwesen.

«Die Verfassungsrätinnen und -räte blicken mit Befriedigung auf den zurückgelegten Weg», so die Ehemaligen des Verfassungsrats.

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