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Freie Fahrt für das Murtner Parkleitsystem

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Die Gemeinde Murten wollte für ein Parkleitsystem Videokameras installieren – und scheiterte an geltendem Recht. Nun soll das Gesetz angepasst werden.

Es war eine Pionierleistung, damals, 2021, als Freiburg als schweizweit erster Kanton ein Mobilitätsgesetz einführte. Die Idee hinter diesem Gesetz sei, sagte Staatsrat Jean-François Steiert (SP) damals, die Effizienz beim Organisieren des Verkehrs zu steigern. Also die Mobilität als Gesamtheit ihrer Verkehrsmittel zu betrachten, statt sie einzeln gegeneinander auszuspielen. Der grösste gemeinsame Nenner.

Wie bei jedem Gesetz steckt der Teufel aber im Detail. In diesem Fall im Artikel 120. Er verpflichtet Betreiber öffentlich zugänglicher Parkplätze von «erheblicher Grösse» die Anzahl verfügbarer Plätze in Echtzeit anzuzeigen.

In Sachen Parkleitsysteme nennt der Staatsrat die Stadt Murten – hier der Viehmarkt-Parkplatz – einen «Sonderfall».
Archivbild: Charles Ellena

Murten arbeitet schon lange an einem solchen Parkleitsystem. Und wurde kurz vor dessen Lancierung im vergangenen Herbst durch geltendes Recht daran gehindert.

Ein Rattenschwanz der Rechtsprechung

Murten wollte für die Übermittlung der Parkplatzbestände auf eine Videoüberwachung zurückgreifen – und wurde von der Datenschutzbehörde zurückgepfiffen. Vorerst. Denn das Gesetz über die Videoüberwachung sehe die Installation von Kameras nur zu Sicherheitszwecken oder zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten vor. Nicht aber zur Echtzeitübermittlung freier Parkplätze. Im vergangenen Herbst gab die Freiburger Datenschutzbeauftragte zwar grünes Licht – unter Voraussetzung, dass die Motion angenommen würde.

Die schöne Theorie des Mobilitätsgesetzes, sie wurde von der Alltagspraxis eingeholt – und zog einen Rattenschwanz der Rechtsprechung nach sich.

Das Gesetz über die Videoüberwachung soll ganzheitlich überdenkt werden. Aber wir brauchen schon heute eine Lösung.

Grossrätin Julia Senti

Um mit Artikel 120 des Mobilitätsgesetzes in Einklang zu sein, muss das Gesetz über die Videoüberwachung angepasst werden. Das forderten die Grossrätin und Murtner Gemeinderätin Julia Senti (SP, Murten) und ihr Ratskollegen und Syndic von Bulle Jacques Morand (FDP, Bulle) in einer Motion. Unterstützt wurden sie von zwölf weiteren Mitunterzeichnenden. Sie wurde am Mittwochmorgen im Grossen Rat behandelt.

Vorab sei festzuhalten, schrieb der Staatsrat in seiner Antwort auf die Motion, dass der Wortlaut von Artikel 120 nicht im Widerspruch zum Videoüberwachungsgesetz stehe. Konfliktpotenzial gebe es nur dann, wenn kein anderes technisches Mittel als die Videoüberwachung zur Verfügung stehe. Das indes sei in Murten der Fall.

Der «Sonderfall Stadt Murten»

Das Beispiel des Parkplatzes in der Altstadt von Murten verdeutliche diese Problematik. Da der Murtner Viehmarkt-Parkplatz im Freien kein Zählsystem mit Bodensensoren, Schranken oder Mauern erlaubt, «wäre ein Videoüberwachungssystem am besten geeignet, um die verfügbaren Parkplätze zu ermitteln», so der Staatsrat. Alternativen seien nur schwer umsetzbar – oder zu kostspielig. Der Staatsrat schrieb gar vom «Sonderfall Stadt Murten».

Julia Senti blieb pragmatischer: «Mit der Motion soll ein praktisches Problem in Zusammenhang mit dem Mobilitätsgesetz gelöst werden», sagte sie, «deshalb fordern wir eine Gesetzesänderung.» Das Gesetz solle durchaus ganzheitlich überdenkt werden. «Aber», sagte Senti, «wir brauchen schon heute eine Lösung.»

Testbetrieb des Parkleitsystems mit Kameras beim Viehmarkt-Parkplatz in Murten.
Archivbild: Charles Ellena

Was die Anzahl Mitunterzeichnende vermuten liess, wurde durch das Abstimmungsergebnis bestätigt: Die Motion wurde mit 92 zu drei Stimmen bei einer Enthaltung deutlich angenommen. Kritische Stimmen gab es während der Debatte, insbesondere aus dem linken Lager – und aus Prinzip. «Ein Teil der Fraktion findet, dass die Plätze im Stadtzentrum anders genutzt und Parkplätze ausserhalb gebaut werden sollten», sagte Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne). Die Grundsatzkritik am motorisierten Individualverkehr verpuffte am Pragmatismus der Mehrheit.

Der Staatsrat hatte die Motion unterstützt und zur Annahme empfohlen. Eine Anpassung des Gesetzes über die Videoüberwachung sei unabdingbar. Es gebe verschiedene Möglichkeiten für eine Gesetzesrevision, sagte der zuständige Staatsrat Romain Collaud. «So könnte eine Ausnahme vom Anwendungsbereich hinzugefügt werden, ohne den ursprünglichen Sinn des Gesetzes zu beschneiden.» Der Staatsrat hat nun ein Jahr Zeit, dem Grossen Rat einen Vorschlag zu unterbreiten.

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