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Freiheitsstrafe oder ein Freispruch?

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Der Staatsanwalt fordert eine 18-monatige bedingte Freiheitsstrafe, der Verteidiger einen glatten Freispruch: Im Prozess gegen den Gründer und Direktor der Freiburger Multimedia- und Kunstschule Emaf sind die Parteien uneins. Generalstaatsanwalt Fabien Gasser geht davon aus, dass der Angeklagte bewusst private Rechnungen in der Höhe von insgesamt 304 000 Franken von der Schule begleichen liess. Verteidiger Jean-Christophe a Marca hingegen betont, sein Mandant habe nie absichtlich Rechnungen falsch abgebucht. Er sei wegen fehlender Buchhaltungskenntnisse gar nicht dazu in der Lage gewesen. njb

 Bericht Seite 5

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