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Freischaffende Logopädinnen könnten mehr arbeiten, dürfen aber nicht

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27 freischaffende Logopädinnen haben beim Kantonsgericht Freiburg Rekurs eingereicht. Sie hätten von der Bildungsdirektion nicht genügend Jahresstunden zugesprochen bekommen, um dem Bedarf nach logopädischer Betreuung gerecht zu werden.

Die Logopädinnen und Logopäden des regionalen Schuldiensts übernehmen die Betreuung der Kinder und Jugendlichen, die sich in der obligatorischen Schulzeit befinden. Jüngere Kinder sowie Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahren, die aus diesen Strukturen fallen, fangen die freischaffenden Logopädinnen auf. So ist es auch im überarbeiteten Gesetz für Sonderpädagogik, das am 1. September 2022 in Kraft getreten ist, vorgesehen. «Der Kanton hat sich für diese Struktur entschieden und hat deshalb auch eine Verpflichtung, Bedingungen zu schaffen, dass dies gewährleistet ist», meinte Katrin Fuchs, Vorstandsmitglied des Freiburger Logopädinnen- und Logopädenvereins.

Dass dies aktuell nicht der Fall ist, zeigt ein Rekurs, den 27 Freiburger Logopädinnen, davon 13 aus Deutschfreiburg, am 20. Februar beim Kantonsgericht eingereicht haben. Sie kritisieren vor allem die Umsetzung der sogenannten «Jahreseinheiten» und wie diese kommuniziert wurden: Am Ende des Jahres müssen die Logopädinnen beim Amt für Sonderpädagogik die Anzahl Stunden fürs Folgejahr beantragen. So kann der Kanton, die Kosten kontrollieren, die er für die logopädische Betreuung von Kindern und Jugendlichen übernimmt.

Weniger Stunden als beantragt

Die rund 60 freischaffenden Logopädinnen und Logopäden im Kanton Freiburg haben Ende 2022 zum ersten Mal ihre Jahresstunden eingegeben: «Diese haben wir genau berechnet», betonte Katrin Fuchs. Am 17. Dezember kam dann die grosse Überraschung in Form eines Briefs der Bildungskommission: «Bei rund zwei Drittel gab es teilweise massive Kürzungen, ohne dass dazu eine Erklärung abgegeben wurde.» Bei den meisten freischaffenden Logopädinnen liege der Rückgang der Anzahl Einheiten bei 15 bis 30 Prozent, er könnte aber auch bis zu 67 Prozent betragen.

Wir haben fast alle weniger Stunden und laufen damit grosse Gefahr, die Versorgung nicht mehr gewährleisten zu können.

Katrin Fuchs
Logopädin

Kein Wunschkonzert

Dem widerspricht die Bildungsdirektion. Auf Anfrage schreibt sie: «Die logopädischen Betreuungsmassnahmen für die Kinder, die freischaffende Logopädinnen schon begleiten, können auch 2023 fortgesetzt werden.»

In ihrer Antwort an die Logopädinnen schrieb zudem Staatsrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens, dass man diese lediglich darum gebeten habe, die Verfügbarkeiten anzugeben. Als Freischaffende hätten sie keinen Anspruch auf ein Arbeitsengagement und insbesondere nicht nach ihren Wünschen.

Es wurde keine Zusage gemacht, dass die verlangte Anzahl an Jahreseinheiten auch tatsächlich gewährt würde.

Sylvie Bonvin-Sansonnens
Staatsrätin

Stattdessen handle es sich bei diesen um Zahlen, die dem durchschnittlichen Tätigkeitsvolumen der freischaffenden Logopädinnen und Logopäden entsprechen, basierend auf den in den Jahren 2018 bis 2021 in Rechnung gestellten Beiträgen. 

Kritik an der Berechnung

Für die Logopädinnen und den Berufsverband ist diese Berechnung unverständlich. Sie vereinfache die Situation viel zu sehr und ignoriere die aktuellen Engagements und Bedürfnisse der Kinder, Personen, die krankheitsbedingt eine Zeit lang berufsunfähig waren, Frauen, die sich im Mutterschaftsurlaub befanden, das mangelnde Angebot aufgrund von Pensionierungen, Logopädinnen, die ihr Pensum gerne erhöhen möchten und das allgemeine Bevölkerungswachstum. Werbung machten die Logopädinnen keine, dennoch seien die meisten mehr als ausgelastet. «Wir haben schon jetzt lange Wartezeiten», betont sie. Das gehe auf Kosten der Kinder: «Drei bis vier Monate warten ist viel im Leben eines Dreijährigen.»

Logopädinnen suchen Gespräch

Erst im September 2023 solle überprüft werden, ob die Jahreseinheiten angemessen sind. In solcher Ungewissheit zu arbeiten, sei für die Logopädinnen sehr schwierig, erklärte Katrin Fuchs – deshalb der Rekurs. Den Gang bis vor Gericht würden sie gerne vermeiden: «Wir wollen nur auf Augenhöhe mit den Verantwortlichen des Kantons diskutieren», betonte sie. 

Die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten habe nun bis Mitte April Zeit, auf den Rekurs zu antworten.

Freischaffende Logopädinnen

Viel administrativer Aufwand

Bis im Jahr 2021 mussten alle Logopädinnen und Logopäden, egal ob freischaffend oder angestellt, für jedes neue Kind einen Antrag an das Amt für Sonderpädagogik stellen. Seit 2021 sind es nur noch die Freischaffenden, die dieser Pflicht nachkommen müssen. «Wenn ein Kind neu zu mir kommt, stelle ich zuerst eine Diagnose», erklärt Katrin Fuchs, die seit über 30 Jahren als Logopädin in ihrer eigenen Praxis tätig ist. Danach schätze sie ein, welche Behandlungsmöglichkeiten sinnvoll seien, und formuliere ein klares Projekt. «Anschliessend stelle ich einen Antrag für eine gewisse Anzahl Stunden.» Heisst es diesen Antrag gut, schreibt das Amt für Sonderpädagogik eine Verfügung, in der Kind, Logopädin und die Stundenzahl festgehalten sind. «Anhand der Anträge hätte der Kanton eigentlich schon die Kontrolle darüber, wie viel wir arbeiten», meint Katrin Fuchs.

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