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Freispruch im Taxifahrer-Prozess

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Das Polizeigericht des Sensebezirks hat einen Taxifahrer vom Vorwurf freigesprochen, einen Fahrgast absichtlich angefahren und dabei schwer verletzt zu haben.

Ein Taxifahrer wird vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung und Gefährdung des Lebens freigesprochen. Der aus Pakistan stammende Taxifahrer wird nicht des Landes verwiesen und erhält eine Entschädigung in Höhe von 11‘300 Franken zugesprochen. Der Privatkläger wird für seine Anwaltskosten nicht entschädigt. Die Verfahrenskosten in Höhe von 13‘200 Franken gehen zulasten des Staates. Gegen das Urteil kann innert 10 Tagen Berufung eingelegt werden.

Das Polizeigericht in Tafers sieht es als nicht klar erwiesen an, dass im Herbst 2019 in Düdingen ein Taxifahrer nach einem Streit einen seiner beiden Fahrgäste beim Wegfahren absichtlich touchiert haben soll (Die FN berichteten). Beim jungen Mann wurde am nächsten Tag eine Fraktur des Rückenwirbels diagnostiziert. Soweit die Version der Privatkläger. Der Taxifahrer gab vor Gericht an, von den Fahrgästen übel beschimpft worden zu sein. Nachdem die jungen Männer anfingen, sein Auto mit Fusstritten zu traktierten, sei er davongefahren. Dass er dabei jemanden angefahren hätte, habe er nicht bemerkt. Ein medizinisches Gutachten der Verteidigung beschreibt die diagnostizierte Verletzung als untypisch für Verkehrsunfälle. Die Verteidigung wies auf Unstimmigkeiten in den Aussagen der Privatkläger hin und warfen diesen vor, ein Lügengebäude aufgetischt zu haben. 

 

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