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Eine Nacht im Ausgang endet für einen jungen Mann mit einem gebrochenen Rückenwirbel

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Das Polizeigericht des Sensebezirks hat über eine verworrene Geschichte zu urteilen.
Corinne Aeberhard/a

Das Polizeigericht des Sensebezirks hat darüber zu urteilen, ob ein Taxifahrer einen jungen Mann absichtlich angefahren hat. Die von den Parteien präsentierten Geschichten widersprechen einander diametral.

In einer Nacht von Freitag auf Samstag im Herbst 2019 fuhr ein Taxifahrer zwei Freunde von Bern nach Düdingen. Die jungen Männer waren in Bern im Ausgang gewesen und hatten dort mit dem Taxifahrer 90 Franken als Fahrpreis nach Düdingen ausgehandelt. Am Zielort angekommen, zahlten die Freunde dem Taxifahrer zunächst nur 70 Franken, worauf dieser den Rest des vereinbarten Preises verlangte. Was danach geschah, ist bis heute umstritten, und auch eine mehrstündige Gerichtsverhandlung am Donnerstag brachte nur wenig Klarheit in diesen Fall. Fest steht, dass am darauffolgenden Morgen bei einem der beiden Freunde, welche vor Gericht als Privatkläger auftraten, die Fraktur eines Rückenwirbels diagnostiziert wurde.

Nach Aussage der Privatkläger fuhr der Taxifahrer den jungen Mann bei der Wegfahrt absichtlich an, nachdem er die beiden durch die offene Fensterscheibe beschimpft hatte. Die verbleibenden 20 Franken hätten sie zuvor diskussionslos bezahlt, so die beiden jungen Männer. Der verletzte Privatkläger gab vor Gericht zu Protokoll, sich nicht an den Aufprall erinnern zu können. «Es ist gut möglich, dass ich einige Sekunden bewusstlos war», so der junge Mann. Dessen Freund, der sich mit einem Sprung in Sicherheit gebracht hatte, gab vor Gericht an, alles genau beobachtet zu haben.

Gutachten säen Zweifel

Die Version der Geschichte, welche der Taxifahrer gegenüber den Behörden zu Protokoll gab, weicht deutlich von jener der Privatkläger ab. So sollen diese ihm die restlichen 20 Franken ins Gesicht geworfen haben und ihn danach rassistisch beleidigt und sogar mit dem Tod bedroht haben. Als die jungen Männer sein Auto mit Fusstritten traktierten und versuchten, die Autotüre zu öffnen, sei er davongefahren. Dass er dabei jemanden angefahren habe, glaube er nicht, gab der Taxifahrer gegenüber der untersuchenden Staatsanwältin zu Protokoll. Vor Gericht mutmasste sein Verteidiger sogar, dass die Verletzung des Privatklägers überhaupt nicht mit dem Vorfall in Zusammenhang stand, sondern dass der junge Mann etwa in betrunkenem Zustand die Treppe hinuntergefallen sei. Rechtsanwalt Manuel Rohrer berief sich dabei auf ein medizinisches Gutachten, welches das Verletzungsbild als untypisch für Verkehrsunfälle beschreibt und die von den Privatklägern präsentierte Version der Geschichte infrage stellt. Auch ein verkehrstechnisches Gutachten stützt deren Version des Tathergangs nicht vollends. Anwalt Rohrer wies in seinem Plädoyer zudem auf Unstimmigkeiten in den Aussagen der Privatkläger hin und warf ihnen vor, den Behörden eine abgesprochene Lüge aufgetischt zu haben. «Die Privatkläger folgen bei ihren Aussagen dem Grundsatz: Was nicht passt, wird passend gemacht», so Rohrer.

Dieser Unterstellung widersprach Patrik Gruber, Rechtsanwalt des verletzten Privatklägers, vehement: «Die Privatkläger sind gekommen, um die Wahrheit zu sagen.» Dass sich deren Aussagen nicht vollständig deckten, sei üblich und deute vielmehr darauf hin, dass sie sich gerade nicht abgesprochen hätten, so Gruber. Einer der Privatkläger warf ausserdem die Frage auf, welches Motiv die beiden für eine falsche Anschuldigung gegenüber dem Taxifahrer hätten.

Drohender Landesverweis

Für den Beschuldigten steht viel auf dem Spiel. Neben einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten drohen ihm im Falle eines Schuldspruchs hohe Verfahrenskosten, die sich aufgrund der strittigen Gutachten angehäuft haben dürften. Ausserdem wird der aus Pakistan stammende Taxifahrer bei einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung des Landes verwiesen. «Ein Landesverweis würde mein ganzes Leben und meinen Traum zerstören», kommentierte er dies vor Gericht. Das Urteil von Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron wird am Freitag erwartet.

Kommentar (1)

  • 05.04.2022-Lorenzo Crivellari

    Mein Sohn wird aus Wut vom einem Taxifahre angefahren und bricht sich dabei ein Rückenwirbel und die Richterin Pascale Vaucher Mauron spricht denn Täter frei
    und dann sollen wir an Gerechtigkeit glauben. Schade das Inkompetenz nicht bestraft werden kann, oder doch?

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