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Frist bleibt bei 30 Tagen

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Frist bleibt bei 30 Tagen

Unterschriftensammlung bei Referendum

Wollen Bürger ein Referendum gegen einen Beschluss des Generalrates ergreifen, so haben sie 30 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt Zeit, um die nötigen Unterschriften zu sammeln. An dieser Frist wird nicht gerüttelt.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Der Grosse Rat hat gestern eine Motion der Stadtfreiburger Grossräte Bruno Tenner (SVP) und Hubert Zurkinden (Grüne) mit 77 zu 19 Stimmen abgelehnt. Sie wollten die Frist zum Unterschriftensammeln auf 60 Tage verlängern. Laut Bruno Tenner haben die kleinen Parteien und Organisationen Mühe, die Frist von 30 Tagen einzuhalten, vor allem wenn sie vor den Ferien oder einem Fest zu laufen beginne.

Nach Worten von Hubert Zurkinden ist es insbesondere in grösseren Ortschaften wie Freiburg, wo 2000 Unterschriften (zehn Prozent der Stimmfähigen) nötig seien, nicht einfach. Für ihn würde diese Fristverlängerung eine kleine Verbesserung der Demokratie bedeuten und hätte nichts mit Misstrauen gegen den Gemeinderat oder die Generalräte zu tun. «Wenn man sieht, wie lange der Gemeinderat von Freiburg benötigt, um eine Botschaft auszuarbeiten, kann man nicht sagen, dass eine Fristverlängerung den Gemeinderat blockieren würde», fuhr er fort.

Am «Leugnertisch» …

Die Mehrheit des Rates schloss sich jedoch der Meinung des Staatsrates an, der die Motion zur Ablehnung empfahl. So hielt FDP-Sprecher Albert Bachmann als Ammann von Estavayer fest, dass es in seiner Gemeinde noch nie Probleme gegeben hätte, die zehn Prozent Unterschriften innerhalb der 30-tägigen Frist zu sammeln. CSP-Sprecher André Meylan wies darauf hin, dass die Bürger schon vor der Veröffentlichung im Amtsblatt aktiv werden können, so dass die Frist in der Tat 38 bis 45 Tage betrage.

Auch Staatsrat Pascal Corminboeuf vertrat aus Erfahrung (Domdidier) die Ansicht, dass es einfach sei, die nötigen Unterschriften zu sammeln. Vor allem am «Leugnertisch» im Bistro seien die Leute rasch für eine Unterschrift zu haben.

Kein Moratorium nach Volksnein

Mit 76 zu 18 Stimmen hat der Grosse Rat eine Motion von Jacques Gavillet (SP, Bionnens) abgelehnt. Er wollte, dass der Grosse Rat einen Entscheid, der vom Volk an der Urne gefällt wurde, während zwei bis drei Jahren nicht ändern darf. Damit es nicht heisse: «Die machen ja sowieso, was sie wollen.» Er reichte diesen Vorstoss im Zusammenhang mit den Öffnungszeiten der Tankstellen-Shops ein. Nur einen Monat nach dem Volksnein zu verlängerten Öffnungszeiten hatten zwei Grossräte eine Motion eingereicht, damit die Shops am Abend doch länger geöffnet bleiben können.

Markus Ith (FDP, Murten), einer der beiden Motionäre, verteidigte sich gestern selber. Seiner Ansicht nach würde ein solches Moratorium gegen die Regel der Demokratie verstossen. Es sei auch normal, dass Projekte oft mehrere Anläufe benötigen, bis sie angenommen werden. Er dachte dabei an die Mutterschaftsversicherung. Zudem sei das Moratorium in der Praxis kaum durchführbar. Es sei schwierig zu entscheiden, ob es sich um ein neues oder um die Wiederaufnahme eines alten Anliegens handle.

Laut CVP-Sprecher Jean Bourgknecht bedeutet ein Volksnein oft nicht ein Nein zum ganzen Projekt, sondern nur zu einem Punkt.

Der Grosse Rat hat zudem das Gesetz über die spitalexterne Krankenpflege und Familienhilfe mit 82 zu 18 Stimmen verabschiedet, nachdem er zuvor die dritte Gesetzeslesung vorgenommen hatte. Dabei hat er die Ergebnisse der zweiten Lesung bestätigt.

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