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Für die Betreuung von Betagten sind soziale Hauswartdienste geplant

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Zwei Grossräte verlangen, dass der Kanton auch Wohnangebote für Betagte mit Dienstleistungen finanziert. Dieser antwortet, dass im Rahmen von Senior plus zum Beispiel sogenannte soziale Hauswartdienste möglich werden.

Der Fachkräftemangel in der Pflege und andere Lücken im Betreuungsangebot haben die beiden Grossratsmitglieder Andreas Freiburghaus (FDP, Wünnewil-Flamatt) und Chantal Pythoud-Gaillard (SP, Bulle) dazu bewogen, dem Kanton Fragen zur Planung der Langzeitpflege zu stellen. 

Freiburghaus, der auch Präsident des Gesundheitsnetzes Sense ist, und seine Kollegin wünschten im Vorstoss, dass der Kanton neue Wohnformen für Betagte sowie Zwischenstrukturen fördert und sich finanziell daran beteiligt. In der Anfrage heisst es: 

Für das Wohnen mit Dienstleistungen muss eine Finanzierungsform gefunden werden, damit dieses Angebot, das einem Bedürfnis entspricht, von der ganzen Bevölkerung genutzt werden kann.

Die beiden Grossräte nennen als Beispiele die Résidence du Marché in Bulle (Alterswohnungen mit Hotelservice-Angebot) oder das Hospiz Gurmels. Beide Einrichtungen haben bis heute nicht den Status, der sie berechtigt, von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Beiträge zu erhalten.

Die beiden Grossräte hatten gehofft, dass der Kanton eine Erweiterung der finanziellen Abdeckung mit Verhandlungen mit Versicherern auf nationaler Ebene erreichen könnte. Dem erteilt der Kanton aber in seiner Antwort eine Absage. Er hält fest, dass die Leistungen, die von den obligatorischen Krankenpflegeversicherungen abgedeckt werden, in Bundesgesetzen geregelt seien, sodass es keine Möglichkeiten für zusätzliche Tarifverträge gebe.

Neuerungen bei Senior plus

Die kantonalen Stellen seien sich bewusst, dass der Anteil der älteren Bevölkerung in den nächsten 20 bis 30 Jahren exponentiell zunimmt. Man sei laufend daran, in den zuständigen Ämtern und mit kommunalen Partnern neue Lösungen zu suchen, heisst es in der Antwort weiter. Dieses Jahr geht ein neuer Massnahmenplan im Rahmen des Projekts «Senior plus 2024–2028» in die Vernehmlassung.

Darin ist unter anderem vorgesehen, sogenannte soziale Hauswartdienste einzusetzen, damit noch mehr Menschen den Eintritt in ein Pflegeheim hinauszögern können. Der soziale Hauswart oder die soziale Hauswartin ist regelmässig im Gebäude mit Alterswohnungen präsent, besucht die Bewohnenden, organisiert Treffen in Gemeinschaftsräumen und koordiniert Aktivitäten. Der Kanton stellt in Aussicht, dass die genannten beiden Einrichtungen damit die Möglichkeit haben werden, für die angebotenen sozialen Hauswartdienste Vergütungen von Krankheits- und Behinderungskosten im Rahmen der Ergänzungsleistungen zu erhalten.

Nicht verboten

Die beiden Grossräte hatten den politischen Willen bemängelt, dass Menschen mit wenig Pflegebedarf keinen Platz mehr in Pflegeheimen haben. Sie sind der Meinung, dass eine gute Mischung aus noch relativ fitten Betagten und zum Beispiel dementen Menschen die Gemeinschaft in einem Heim stärken und auch für das Pflegeteam weniger aufwendig ist. Sie verlangten, dass der Kanton entsprechend die Finanzierung dieser Betreuung anpassen soll, denn je weniger Hilfe die Betagten benötigen, desto tiefer legt der Kanton die Dotation des Fachpersonals in einem Heim fest.

Der Kanton weist in seiner Antwort darauf hin, dass Menschen mit geringem Unterstützungsbedarf in Heimen nicht verboten seien. «Doch soll der Wille der Person und sein Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung akzeptiert werden, ohne dabei das im Bundesgesetz über die Krankenversicherung verankerte Kriterium der Wirtschaftlichkeit zu vergessen.» Spitexdienste für diese Menschen seien günstiger als Pflegeheimplätze.

Neben der Spitex gebe es für Menschen mit wenig Pflegebedarf ein Netz verschiedener Leistungen wie Tagesstätten, Kurzzeit- oder Nachtaufnahme in Pflegeheimen sowie andere Angebote der sozialen Begleitung, welche Gemeinden oder Private abdeckten. Im Kanton Freiburg ist die Zahl der nach der Pflegebedarfsskala RAI-1- und RAI-2-eingestuften Personen von 11,4 Prozent im Jahr 2015 auf 4,8 Prozent 2022 gesunken.

Weniger strikt

Zudem forderten Andreas Freiburghaus und seine Grossratskollegin eine einfachere Bedarfsabklärung als nach der seit 2012 geltenden Skala RAI. Sie verlangten auch, dass der Kanton angesichts des Pflegenotstandes weniger strikt ist, wenn es darum geht, die Ausbildungen des eingesetzten Personals zu akzeptieren und die Dotation entsprechend mitzufinanzieren. Die beiden Parlamentarier bemängelten auch, dass es im Kanton an Strukturen fehlt, um Menschen mit Suchtproblemen, sozialer Isolation und Depressionen zu betreuen. Diese bräuchten eine Wohnmöglichkeit mit Tagesstruktur, auch wenn sie mehr Betreuung als Pflege bräuchten – etwas, was die Spitex nicht abdecken könne. Auf beide Anliegen geht der Kanton in seiner Antwort nicht spezifisch ein.

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