Ein Mann hat neben einer Alp in Cerniat im Schutzwald unbewilligte Arbeiten durchgeführt, um eine Wasserleitung zu erstellen.
Dem Kanton Freiburg gehört in Cerniat, auf dem Gemeindegebiet von Val-de-Charmey, eine Parzelle mit dem Namen Le Creux d’Enfer. Sie beherbergt einen wichtigen Schutzwald. Daneben liegt eine bewirtschaftete Alp.
Seit mehreren Jahren lässt der Kanton den Bewirtschafter dieser Alp Wasser von seiner Parzelle beziehen. Im Jahr 2010 wurden Arbeiten genehmigt, um die Wasserkammern zu sanieren.
Unbewilligte Arbeiten
Im Sommer 2020 hat der 67-jährige Vater des Mannes, der die Alp bewirtschaftet, jedoch noch weitere, unbewilligte Arbeiten ausgeführt, um die Wasserversorgung sicherzustellen: Er hat eine 192 Meter lange Wasserleitung erstellt und an eine bestehende Leitung angeschlossen. Dazu hat er mit einem Bagger auf einer Breite von rund drei Metern Erdarbeiten durchgeführt.
Wurzeln beschädigt
Die Arbeiten hinterliessen deutliche Spuren im Erdreich. 916 Quadratmeter des Waldbodens waren betroffen, Jungwald wurde beschädigt. Die Wurzeln mehrerer Bäume – darunter auch alte – wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Mann fällte auch einige Bäume.
Mitarbeitende des kantonalen Wald- und Naturdiensts bemerkten die Arbeiten im September 2020; der Kanton reichte daraufhin eine Anzeige ein.
Der Mann argumentierte, er habe nur die Arbeiten von 2010 weitergeführt. Doch die Freiburger Staatsanwaltschaft sieht dies anders: Damals sei keine Bewilligung für den Bau weiterer Leitungen erteilt worden. Auch sei es nicht möglich, zehn Jahre nach einer Bewilligung Arbeiten einfach so weiterzuführen. Der Mann hätte sich zumindest beim Wald- und Naturdienst erkundigen müssen.
Eine bedingte Geldstrafe
Die Staatsanwaltschaft hat den Mann, der offenbar ohne Einwilligung des Alpbewirtschafters aktiv geworden war, nun mittels Strafbefehl verurteilt. Er habe gleich mehrfach gegen das Waldgesetz verstossen und Sachschaden verursacht. Der Mann erhält eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen, mit einer zweijährigen Bewährungsfrist. Er muss zudem eine Busse von 500 Franken bezahlen und trägt die Verfahrenskosten von 400 Franken.
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