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Fussfessel statt Gefängnis: IV-Betrügerin mit Erfolg vor Bundesgericht

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Eine Frau wehrte sich bis vor Bundesgericht dagegen, einen Teil ihrer Strafe hinter Gittern absitzen zu müssen. Jetzt muss das Berner Obergericht eine andere Variante des Strafvollzugs prüfen. 

Am 10. Mai 2019 hat das Berner Obergericht eine damals 56-jährige Frau aus dem Seeland zu einer Gefängnisstrafe von 36 Monaten verurteilt, 10 Monate davon bedingt. Sie gaukelte Ärzten Symptome vor und kassierte dadurch während Jahren zu Unrecht eine IV-Rente. Der Deliktsbetrag belief sich auf 225’000 Franken.

Am 16. August 2021 hätte sie ihre Gefängnisstrafe antreten sollen. Dagegen erhob die Frau Beschwerde. Sie verlangte, die Haft in Form von Electronic Monitoring zu verbüssen – mit Fussfessel und elektronisch überwachtem Hausarrest. Sie machte geltend, sie habe Angst in geschlossenen Räumen und müsse immer einen Fluchtweg vor sich haben, wie die «Berner Zeitung» berichtete.

Alle kantonalen Instanzen wiesen die Beschwerden ab. Das Obergericht argumentierte unter anderem, die Arztberichte seien nicht schlüssig und die Panikstörung sei scheinbar erstmals aufgetreten, nachdem die kantonalen Bewährungs- und Vollzugsdienste die Lösung mit der Fussfessel abgelehnt hatten.

Nun hat die Frau vor Bundesgericht einen Erfolg erzielt. Das Berner Obergericht muss prüfen, ob in ihrem Fall die Voraussetzungen für Electronic Monitoring erfüllt sind. Das heisst: Es darf keine Fluchtgefahr bestehen und es ist nicht mit weiteren Straftaten zu rechnen.

Bis anhin ging das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung davon aus, Electronic Monitoring sei nur zulässig, wenn die Gesamtdauer der Freiheitsstrafe 12 Monate nicht übersteigt. Für die Richter in Lausanne liegen jetzt aber gemäss einer Medienmitteilung «ernsthafte sachliche Gründe» vor, die alte Electronic-Monitoring-Praxis aufzugeben und jene der Halbgefangenschaft anzupassen. Bei beiden Strafvollzugsnormen ist massgebend, dass die unbedingt ausgesprochene Strafe nicht länger als ein Jahr dauert. Im Fall der Frau sind es zehn Monate.

Das Bundesgericht berücksichtigte bei seinem Entscheid die parlamentarische Debatte und die Kritik in der Lehre. In seinem Urteil hielt es fest, Electronic Monitoring verringere die negativen Auswirkungen auf das Arbeits- und Sozialleben.

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