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Fussgänger angefahren und schwer verletzt: Autolenkerin verurteilt

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Eine 74-jährige Autolenkerin, die im Februar des vergangenen Jahres ein Ehepaar angefahren hat, ist zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.

Eine 74-jährige Frau war im vergangenen Februar mit ihrem Auto unterwegs von Freiburg nach Bürglen. In Marly übersah sie ein Ehepaar, welches gerade auf dem Fussgängerstreifen die Strasse überquerte. Sie erfasste die beiden Personen mit ihrem Wagen, wodurch diese zu Boden geworfen wurden. Während die Frau mit relativ leichten Verletzungen davon kam, wurde der Mann lebensgefährlich verletzt und schwebte vorübergehend in Lebensgefahr. Er erlitt beim Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma sowie Frakturen des Schambeins, der Hüftpfanne und der Wirbelfortsätze.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die Unfallverursacherin nun wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zusätzlich muss die Frau eine Busse von 900 Franken bezahlen.

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