Gastwirt erzürnt
Freispruch für Messerstecher
Als skandalös hat der Gastwirt des «Café du commerce» in Freiburg das Urteil bezeichnet, welches das Strafgericht zuvor fällte. Es sprach den Messerstecher frei, der ihn vor einem Jahr am Arm verletzt hatte.
Autor: Von MARC-ROLAND ZOELLIG/La Liberté
In der Nacht auf den 23. Oktober 2005 belästigte der 45-jährige Türke Gäste des Cafés. «Ich habe ihn nur am Arm genommen und zur Seite geschoben», hielt der Gastwirt vor Gericht fest. Der Mann fiel dabei um. Zehn Minuten später erschien er mit einem 30 cm langen Messer und verletzte den Wirt von hinten an einem Arm. Dabei durchschnitt er ihm einen Nerv, drei Bänder und eine Ader. Heute kann er seine linke Hand nicht voll einsetzen und ist zu 40 Prozent arbeitsunfähig.Das Gericht sprach den Angeklagten auf der ganzen Linie wegen Unzurechnungsfähigkeit frei. Er leidet unter psychischen und Alkohol-Problemen. Er wurde nur verpflichtet, seine ambulante Behandlung fortzusetzen. Zudem muss er dem Wirt 300 Franken als Entschädigung entrichten.Der Türke (IV-Rentner) mag sich nicht mehr an den Vorfall erinnern. Er wurde schon in früheren Jahren wegen Drohungen und Körperverletzungen angezeigt. bearbeitet von az/FN