Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gebüsst: Polizeipatrouille war zu schnell unterwegs

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Polizeibeamter wird gebüsst, weil er mit Blaulicht und Sirene zu schnell unterwegs war.

Auch mit Blaulicht und Sirene müssen sich Polizeibeamte an gewisse Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Diese Erfahrung machte eine Polizeipatrouille in der Stadt Freiburg im vergangenen Herbst. Als sie zu einem Einsatz im Freiburger Pérolles-Quartier gerufen wurde, machte sie sich umgehend auf den Weg. In der Giessereistrasse wurde das Polizeiauto kurz darauf mit einer Geschwindigkeit von 98 Stundenkilometern geblitzt. Dies auf einer Strecke, auf der nur 50 km/h erlaubt sind.

Zu schnell, urteilte die Freiburger Staatsanwaltschaft. Auch mit eingeschaltetem Blaulicht und Sirene verstösst eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung gegen das Gesetz, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl. Denn beim Einsatz habe es sich zwar um einen Notfall – nicht aber um eine lebensbedrohliche Situation gehandelt. Deshalb wäre die maximale erlaubte Geschwindigkeit der Polizei bei 80 km/h gelegen, so die Staatsanwaltschaft. Es sei nicht angebracht gewesen, schneller zu fahren.

Der Polizeibeamte, der während der Fahrt hinter dem Steuer sass, muss deshalb wegen eines Verstosses gegen die Verkehrsregeln eine Busse von 250 Franken bezahlen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema