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Gefährlichkeit wird mehrfach analysiert

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 Grossrat Pierre-André Page (SVP, Châtonnaye) wollte in einer Anfrage vom Staatsrat wissen, wie der Kanton Freiburg mit gefährlichen Kriminellen umgeht. Er bezieht sich dabei auf den Fall der 19-jährigen Marie S., die im Mai von einem verurteilten Straftäter ermordet worden war. Der Grossrat wollte wissen, ob so ein Fall auch im Kanton Freiburg möglich wäre. «Es ist unmöglich, vorherzusagen, wann potenzielle Täter zur Tat schreiten», heisst es in der Antwort des Staatsrates. Deshalb könne er auch keine Antwort auf die Frage geben, ob auch im Kanton Freiburg gefährliche Kriminelle frei herumlaufen. Bei Personen, die zu einer stationärentherapeutischen Massnahmeverurteilt worden seien, würden die Gefährlichkeit und das Rückfallrisiko besonders geprüft, sagt der Staatsrat.

Interdisziplinäre Analyse

Im Kanton Freiburg entscheidet das Amt für Straf- und Massnahmenvollzug, ob und wann bedingte Strafen, therapeutische Massnahmen oder ambulante Behandlungen aufgehoben werden. Bei sogenannt gefährlichen Tätern (unter anderem bei Mord, vorsätzlicher Tötung, schwererKörperverletzung, Vergewaltigung, Raub, Geiselnahme,Brandstiftung) kommt ein Stufenraster für die Beurteilung der potenziellen Gefährlichkeit zum Zug. Dazu werden unter anderem Berichte der Strafanstalt, von Therapeuten, Kriminologen, Sozialarbeitern, des Amtes für Bewährungshilfe und das Strafdossier beigezogen. Zudem gibt eine beratende Kommission, welche die Gemeingefährlichkeit abklärt, eine Stellungnahme ab. Sie wird von einem Kantonsrichter präsidiert. Mit dabei sind der Generalstaatsanwalt, ein Bezirksgerichtspräsident, der Direktor von Bellechasse, der Chef des Amtes für Bewährungshilfe, eine Psychiaterin und eine Psychotherapeutin. «Obwohl die absolute Sicherheit ein unerreichbares Ziel ist, hat der Kanton Freiburg ein System geschaffen, in dem mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dassgefährliche Straftäter in der Gesellschaft ohne Kontrollesich selbst überlassen werden», schreibt der Staatsrat.

Derzeit läuft ein Pilotprojekt in sieben Kantonen für elektronische Fussfesseln auf Funkbasis. Eine Arbeitsgruppe prüft den Einsatz und die Grenzen solcher Geräte.

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