Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gefangene elektronisch überwachen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Einführung der elektronischen Überwachung (Electronic Monitoring, EM) im Strafvollzug fordert der CVP-Grossrat Elian Collaud, St-Aubin, mittels einer Motion. Der Staatsrat empfiehlt jedoch dem Kantonsparlament, diesen Vorstoss abzulehnen. Der Entscheid fällt in der kommenden November-Session.

Laut Staatsrat werden beim EM ein elektronischer Sender am Arm- oder Fussgelenk des Gefangenen und ein elektronischer Empfänger am Telefonanschluss in der Wohnung angebracht. «Dabei geht es allerdings nicht darum, Delinquenten – an Stelle einer Einweisung in eine Vollzugsanstalt – unter einem ständigen Hausarrest zu halten. Im Gegenteil: Die elektronische Überwachung ist nur ein technisches Hilfsmittel und zielt darauf ab, Delinquenten nicht intra muros, sondern extra muros, innerhalb ihres eigenen sozialen Umfeldes erzieherisch zu begleiten», hält der Staatsrat in seiner Antwort auf die Motion fest.
Das EM könne in zwei verschiedenen Situationen zur Anwendung gelangen: Entweder zu Beginn einer kurzen Strafverbüssung an Stelle einer Einweisung in eine Strafanstalt (Frontdoor-Bereich) oder gegen Ende der längeren Strafe als neue Vollzugsform zwischen Halbfreiheit und bedingter Entlassung (Backdoor-Bereich). In der Regel können nur Verurteilte mit einer geregelten Arbeit in ein EM-Programm aufgenommen werden, lässt der Staatsrat verlauten.

In einigen Kantonen als Versuch

Weiter kann der Antwort entnommen werden, dass verschiedene Kantone (BS, BL, BE, GE, TI, VD) Testphasen durchführen durften. Ein umfassender Bericht zu diesem Versuch könne auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.ofj.admin.ch) eingesehen werden. Daraus sei ersichtlich, dass das EM hauptsächlich im Frontdoor-Bereich (95 Prozent) eingesetzt worden sei.

Der Staatsrat weist auch darauf hin, dass am 1. Januar 2006 eine Totalrevision bezüglich strafrechtlicher Sanktionen in Kraft treten werde. Ein Hauptanliegen der Revision bestehe darin, die kurze Freiheitsstrafe (bis zu sechs Monaten) so weit als möglich durch Geldstrafen oder durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen. Deshalb habe der Gesetzgeber darauf verzichtet, das EM im neuen Strafgesetzbuch zu integrieren.
Was die Fälle betrifft, die dann für das EM noch in Frage kommen, werde das Bundesamt für Justiz im Juli 2005 bekannt geben, ob die Grundlagen für EM-Programme in einem späteren Zeitpunkt geschaffen werden sollen. Die Kantone, die an der Testphase mitgewirkt haben, können ihre Programme vorerst fortsetzen.

Frage wird nochmals geprüft

Der Staatsrat verspricht, dass er die Einführung des EM-Programmes erneut prüfen werde, wenn die Stellungnahme des Bundesamtes zu dieser Frage vorliegt.

Meistgelesen

Mehr zum Thema