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Geflügelhalle: Für das Bundesgericht ist der Abstand zu den Wohnhäusern zu gering

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Nach einer Odyssee bis vor Bundesgericht haben Anwohner einer geplanten Geflügelmasthalle auf der Adera in Murten teilweise recht erhalten: Das höchste Gericht befindet, dass der Abstand zu den Wohnhäusern zu gering ist. 

Ein Landwirt will auf der Adera in Murten eine Masthalle für 9000 Hühner bauen. Das Baugesuch reichte er 2018 ein. Gebaut ist noch nichts: Anwohnerinnen und Anwohner befürchten insbesondere Geruchsimmissionen und setzen sich zur Wehr. In den letzten fünf Jahren beschäftigten sich neben lokalen und kantonalen Behörden auch das Kantonsgericht sowie das Bundesgericht mit dem Bauvorhaben. Nun liegt das Urteil des Bundesgerichts vor. Es gibt den Beschwerdeführenden teilweise recht: Der Abstand zu den nächstgelegenen Wohnhäusern sei bei dem Bauprojekt nicht eingehalten, ist dem Urteil des Bundesgerichts zu entnehmen. «Damit erweist sich das Bauvorhaben als nicht bewilligungsfähig.» Es erscheine jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Geflügelmasthalle mit einem wirkungsvolleren Abluftreinigungssystem doch noch bewilligt werden könne, hält das Gericht weiter fest. 

42 oder 78 Meter Abstand?

In der streitigen Frage um den Abstand zu Wohnhäusern scheiden sich die Geister von Kanton und Bund: Das Amt für Umwelt (AfU) des Kantons Freiburg stützt sich auf einen Entwurf von 2005 und nicht auf Empfehlungen von Agroscope von 2018. Das AfU kam laut Bundesgerichtsurteil zum Ergebnis, dass der Mindestabstand knapp eingehalten ist. Das Kantonsgericht stütze diese Berechnung: Demnach ergebe sich für die Landwirtschaftszone eine Mindestdistanz von 42 Metern. Der Abstand zum nächstgelegenen Wohnhaus betrage 44 Meter. 

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) sieht es jedoch anders: Laut Urteil hat es die Mindestabstände sowohl nach Agroscope als auch nach dem Entwurf überprüft und kommt nach beiden Berechnungen zum Ergebnis, dass der Abstand zu gering ist. Dabei geht es insbesondere um die Luftreinhaltung, weshalb auch Korrekturfaktoren für die Geländeform und von Kaltluftabflüssen eine Rolle spielen. Das Bafu stützte sich auf das Agroscope-Papier und berechnete einen Abstand von 78 Metern. 

Das Bundesgericht hatte sich in einem anderen Fall bereits 2021 mit der Frage befasst, welche Empfehlungen für die Berechnung der Mindestabstände zu bewohnten Zonen zu berücksichtigen seien. «Es erwog, grundsätzlich seien die Empfehlungen Agroscope 2018 zu bevorzugen», ist im aktuellen Urteil zu lesen. Und darauf stützt sich das Gericht nun auch im Fall Adera: Die Berechnung des Bafu ergebe einen Mindestabstand von 78 Metern, und dieser werde zu den Wohnhäusern Adera 38 und Adera 47 nicht eingehalten. 

Zurück an den Kanton

Der Landwirt hatte 2020 gegenüber den FN gesagt, dass er die gesetzlichen Auflagen einhalte und sein Möglichstes tue, um Immissionen zu verhindern. Laut dem Urteil des Bundesgerichts zeigte er sich in einer Stellungnahme zudem bereit, eine spezielle Luftreinigungsanlage einzubauen. Gegenüber den FN wollte der Landwirt keine weitere Stellung nehmen zu dem Fall. 

Das Bundesgericht schickt die Sache nun zurück an die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (Rimu) und an das Oberamt des Seebezirks zur neuen Beurteilung. Es sei nicht Sache des Bundesgerichts, ein geeignetes Abluftreiniungssystem auszuwählen, das Bauprojekt entsprechend anzupassen und, gestützt darauf, den Mindestabstand neu zu berechnen.  

Zahlen und Fakten

Ein Verein und eine Petition

Der Ablauf im Detail: Während der öffentlichen Auflage des Baugesuchs im November 2018 gingen neun Einsprachen von Anwohnern ein. Alle Einsprecher brachten vor, dass die benachbarten Liegenschaften mit der neuen Masthalle störenden Feinstaub-, Geruchs-, Lärm- und Ammoniakimmissionen ausgesetzt sein würden. Die Gemeinde Murten erstellte im Januar 2019 ein positives Gutachten mit Bedingungen. Einigungsverhandlungen fanden nicht statt. Der Kanton beurteilte das Vorhaben im November des gleichen Jahres positiv. Die Anwohner gaben nicht klein bei: Nach den Einsprachen wehrten sie sich mit der Petition «Nein zur zweiten Hühnermasthalle auf der Adera» gegen das Bauprojekt. Es kamen 500 Unterschriften zusammen. Ende 2020 erteilte das Oberamt des Seebezirks jedoch die Baubewilligung für das streitige Bauvorhaben und wies die Einsprachen ab. Die Anwohnerinnen und Anwohner setzten sich weiter zur Wehr: Sie gelangten im Januar 2021 mit Beschwerden vor Kantonsgericht. Im Januar 2022 wies das Kantonsgericht die Beschwerden ab. Gegen diesen Entscheid richteten sich die Anwohner im Februar 2022 mit einer gemeinsamen Beschwerde an das Bundesgericht. Im Mai 2023 veröffentlichte das Bundesgericht das Urteil. emu

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