Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Geld für sich abgezweigt, statt Gläubiger zu bezahlen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im Juni des vergangenen Jahres musste eine Freiburger Firma Konkurs anmelden. Zuvor hatten sich die beiden Geschäftsführer Geld ausbezahlt: im April 64 000 Franken und im Mai nochmals 21 000 Franken. Weil sie damit einen Gläubiger benachteiligten, hat die Staatsanwaltschaft die beiden nun mittels Strafbefehl verurteilt: Sie müssen beide jeweils 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Strafe ist auf zwei Jahre bedingt ausgesprochen worden. Sie müssen zudem die Verfahrenskosten von insgesamt 455 Franken bezahlen.

Arbeitnehmer geschadet

Im September 2012 stellte das kantonale Konkursamt fest, dass die Geldbezüge nicht gänzlich gerechtfertigt gewesen waren, und forderte die Geschäftsführer auf, 51 000 Franken an die Konkursmasse zurückzubezahlen. Die Untersuchungen zeigten ausserdem, dass sie mit dem Bezug der 21 000 Franken im Mai einem ehemaligen Angestellten schadeten. Sie wussten zu diesem Zeitpunkt, dass sie diesem 25 000 Franken schuldeten–und dennoch zweigten sie Geld für sich ab. mir

Meistgelesen

Mehr zum Thema