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Geldwäscherei-Prozess: Ex-Angestellte der CS macht ihrem Ärger Luft

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Der Prozess gegen die Credit Suisse und vier Mitangeklagte vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wurde am Mittwoch mit der Befragung der Ex-Mitarbeiterin der Bank fortgesetzt. Diese wurde wegen ihrer Kenntnisse über Osteuropa angestellt.

Die in Bulgarien geborene und aufgewachsene ehemalige Spitzensportlerin berichtete, wie sie 2001 aufgrund ihrer Kontakte im Sport von der UBS eingestellt wurde. Drei Jahre später wechselte sie zur Credit Suisse (CS). Die Bank habe damals Mitarbeiter gesucht, die sich in Osteuropa auskannten und Bulgarisch sprachen.

Nach ihrem Weggang von der Credit Suisse im Jahr 2010 schloss sich die heute 50-jährige Kundenberaterin einer Plattform an, die Dienstleistungen für unabhängige Vermögensverwalter anbietet. Dort arbeitet sie immer noch. Aufgrund ihrer schweren Krankheit hat sie ein Pensum von nur 20 Prozent. Wie in der Vergangenheit hat sie vor allem Kontakt zu Sportlern.

«14 Jahre Ungerechtigkeit»

Die Vermögensberaterin sagte vor Gericht, diese Tätigkeit motiviere sie, «morgens aufzustehen und ihre Krankheit zu vergessen». Sie wurde lauter, als sie die Entwicklung ihrer Gesundheit im Zusammenhang mit dem Strafverfahren erwähnte – «14 Jahre Ungerechtigkeit».

Die Angeklagte betonte, dass ihre Kunden sie nicht als «Bankerin» betrachtet hätten. Sie hätten sie immer im Kontext zum Sport gesehen. «Ich hätte mich lächerlich gemacht, wenn ich mich als echte Bankerin vorgestellt hätte.»

Stephan Zenger, der vorsitzende Richter, befragte die Angeklagte eingehend zu ihrer Ausbildung und ihren Funktionen bei der Credit Suisse. In Zusammenhang mit ihren Beförderungen in den Jahren 2005 und 2007 betonte die 50-Jährige, dass sich dadurch nichts an ihren Aufgaben geändert habe. Sie sagte, ihre Vorgesetzten seien damals «sehr zufrieden» gewesen.

Ausbildung bei Credit Suisse

Die Angeklagte betonte, dass sich ihre Ausbildung auf die Werbung für die Bank und den Verkauf ihrer Dienstleistungen konzentriert habe. Themen seien das Gespräch und der Umgang mit Kunden, die Kleiderordnung oder das Bankgeheimnis gewesen. Die Situation sei damals völlig anders gewesen als heute.

Der Richter hielt ihr vor, dass sie einen Compliance-Test bestanden habe. Die Frau betonte, dass die Kurse in diesem Bereich sehr kurz gewesen seien und nur ein oder zwei Stunden dauerten oder online abgehalten worden seien.

Sie sagte auch, sich nicht daran erinnern zu können, ob das Thema Geldwäscherei erwähnt worden sei. Sie habe auf jeden Fall keinen speziellen Kurs dazu besucht. «Uns wurde vor allem gesagt, dass das Bankgeheimnis nicht verletzt werden darf.» Die Problematik von Bestechungsgeldern sei im Rahmen der Compliance-Kursen angesprochen worden. Sie sei aber nicht so eingehend behandelt worden, wie beispielsweise die verschiedenen Märkte. (Fälle SK.2020.62 und SK.2020.10)

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