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Gemüsegärten braucht das Land, genauso wie Spiel- und Parkplätze

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Was haben Spiel- und Parkplätze sowie Gemüsegärten gemein? Nichts. Noch nichts, denn der Staatsrat möchte dies ändern. Die Gemeinden sollen dafür Ersatzbeiträge einziehen können.

Auch wenn die Idee aussergewöhnlich ist: Der Staatsrat findet, ja, eine Gemeinde soll einen Ersatzbeitrag von einem Grundeigentümer verlangen dürfen – und zwar für Gemüsegärten. Diese Forderung hatten die Grossräte Jacques Morand (FDP, Bulle) und Nicolas Pasquier (Grüne, Bulle) in einer Motion aufgestellt – und dieser möchte der Grosse Rat Folge leisten, so der Staatsrat in seiner Antwort. Denn ein solcher Schritt müsse gesetzlich verankert werden.

Die Überlegung der Motionäre ist an sich einfach: Genau so, wie Gemeinden für Kinderspiel- und Autoparkplätze Ersatzgebühren beziehen dürfen, wenn die Eigentümer diese nicht selbst erstellen wollen oder können, sollen die Gemeinden das eben auch für Gemüsegärten tun. Mit diesem Geld sollen die Gemeinden Grünflächen für die Selbstversorgung mit Lebensmitteln einrichten.

Beitrag sei «sinnvoll»

Der Staatsrat anerkenne das eigentliche Ziel hinter der Forderung. Angesichts der fortlaufenden Verdichtung des Raumes und der Siedlungsentwicklung nach innen sei die Erhebung eines «angemessenen Beitrags für diesen Zweck» durchaus sinnvoll. Der Staatsrat hält in seiner Antwort fest:

Gemüsegärten im städtischen Umfeld dienen sozialen und erzieherischen Zielen, sind positiv für die nachhaltige Entwicklung und ermöglichen eine qualitative Verbesserung der bebauten Umgebung.

Um dieses hehre Ziel zu erreichen, müsse das Planungs- und Baugesetz entsprechend um eine dritte beitragsberechtigte Kategorie ergänzt werden, eben um die Gemüsegärten. 

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