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Geplante Zuschüttung eines Nebenlaufs des Düdingerbachs ärgert Anwohner

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Seit rund 200 Jahren läuft ein Nebenlauf des Düdingerbachs durch das Unterdorf. Nun will das Freiburger Amt für Umwelt das Bächli zuschütten, zum Ärger der Anwohner.

Im Düdinger Quartier «Am Bach» im Unterdorf wird Wasser vom Düdingerbach in einen Kanal umgeleitet. Das umgeleitete Wasser wurde früher für den Betrieb einer Mühle mit einem Wasserrad genutzt. Diese Mühle ist aber lange ausser Betrieb und die Konzession für diese Wasserumleitung seit 1975 abgelaufen.

Da weder der heutige Besitzer der Liegenschaft noch die Gemeinde Düdingen die Konzession für die Wasserentnahme erneuern wollen, hat das Umweltamt des Kantons Freiburg entschieden, den Nebenlauf zuzuschütten. Der Kanton Freiburg hat als Besitzer dieses öffentlichen Gewässers am 19. November 2021 mit einer Verfügung angeordnet, den künstlichen Wasserlauf aufzuheben.

Die Anwohner dieses Nebenlaufs sind über diesen Entscheid verärgert, denn der Abschnitt des Bachs ist zu einem beliebten Naherholungsgebiet geworden – etwa der kleine Wasserfall, der zur ehemaligen Mühle fliesst.

Nicht frühzeitig informiert

Man sei vor vollendete Tatsachen gestellt worden, sagt der Anwohner Patrick Aebischer den «Freiburger Nachrichten». «Wir fühlen uns übergangen. Man hätte uns frühzeitig informieren und miteinbeziehen können, um eine Lösung zu finden.» Man habe nur über Umwege und nicht von offizieller Seite von dem Vorhaben erfahren, so Aebischer.

Auf Drängen der Anwohner kam es im März dieses Jahres zu einem Informationsanlass zwischen Kanton Freiburg, Gemeinde Düdingen und Anwohnern. «Viel zu melden hatten wir da aber nicht», sagt Aebischer. «Wir wurden einfach noch einmal über die Tatsachen informiert.» Tatsachen, die für den Kanton Freiburg klar sind: Es existiert keine Konzession mehr für den künstlichen Nebenfluss, der technisch gesehen als Wasserentnahme gilt. Des Weiteren führe der Nebenlauf nicht die gesetzlich vorgeschriebene Restwassermenge. Laut Wasserschutzgesetz (siehe Kasten) müsse der Nebenlauf also aufgehoben werden. Für den Anwohner Patrick Aebischer sind das Ausreden.

200 Jahre lang funktionierte das gut, nun soll es auf einmal nicht mehr gehen?

Und woher der Kanton, ohne eine Studie gemacht zu haben, wissen wolle, dass zu wenig Wasser durch den Kanal fliesse, sei ihm schleierhaft, sagt Aebischer. Christophe Joerin, Vorsteher des Freiburger Umweltamts, erklärt auf Anfrage, die Situation im Düdingerbach sei bei Niedrigwasser kritisch. Eine spezifische Messung des Abflusses im Kanal sei nicht erforderlich, um die Menge des abgeleiteten Wassers abzuschätzen.

Dass die Anwohner nun selber eine Konzession beantragen, um den Nebenfluss zu retten, kommt für Aebischer indes nicht infrage. «Das wäre für uns viel zu teuer, das ist Sache der Gemeinde.»

Gemeinde fürchtet Aufwand

Die Gemeinde Düdingen ist ihrerseits nicht daran interessiert, eine Konzession zu beantragen, um den künstlichen Nebenlauf des Bachs weiter zu betreiben. «Der finanzielle Aufwand wäre zu gross und nicht verhältnismässig», sagt der Düdinger Gemeinderat Franz Schneider auf Anfrage. Um eine neue Konzession zu bekommen, müsste man, laut Schneider, zuerst eine Studie machen, wie viel Wasser durch den Nebenlauf fliesst. Dann müsste man mit einem neuen Abscheidebauwerk den Wasserzufluss aus dem Hauptbach regeln. Gemeinderat Franz Schneider schätzt die Kosten für ein solches Bauwerk auf «mehrere Zehntausend Franken». Des Weiteren komme dazu, dass der Kanton Freiburg befugt wäre, während einer Trockenperiode den Zufluss zu stoppen, um Wasser zu sparen. «Solche Phasen kommen immer häufiger vor und bringen weitere Probleme», so Schneider.

Wenn ein solches Bachbett vorübergehend trockengelegt wird, entsteht Schlamm, der stinkt, und es werden viele Mücken angezogen.

Das sei nicht im Interesse der Einwohner, sagt Schneider. Der Gemeinderat müsse immer das Gesamtbild im Blick haben und deshalb sei eine Zuschüttung des Bachs die beste Lösung. Zumal man das Gelände danach aufwerten wolle und es so für Spaziergänger attraktiv bleibe. 

Thema für Generalrat?

Für die Anwohner gebe es nun zwei Möglichkeiten, sagt Gemeinderat Schneider: Entweder können sie selber eine neue Konzession beantragen und müssten die damit verbundenen Kosten selber tragen. Oder aber sie können politisch aktiv werden und über den Generalrat versuchen, die geplante Zuschüttung zu stoppen. Genau diese zweite Option haben die Anwohner nun auch vorangetrieben, so Patrick Aebischer. Man habe Generalräte kontaktiert, um das Thema an einer kommenden Sitzung des Gemeindeparlaments zu besprechen. 

Wasserschutzgesetz

Wasserentnahme ist bewilligungspflichtig

Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer schreibt vor, dass Wasserentnahmen aus Fliessgewässern mit ständiger Wasserführung bewilligungspflichtig sind. Eine solche Bewilligung kann unter der Voraussetzung erteilt werden, dass die Mindestrestwassermenge zu keinem Zeitpunkt unterschritten wird. Inhaber einer Bewilligung haben eine Nutzungsgebühr zu entrichten, je nachdem, wie viel Wasser entnommen wird. Während Trockenperioden kann das zuständige Amt die Wasserentnahmebewilligungen vorübergehend aussetzen oder andere dem Gewässerschutz dienende Massnahmen anordnen. du

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