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Geschütztes Herrenhaus: Pro Freiburg zieht die Alarmglocke 

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Pro Freiburg beklagt den Verfall des Herrenhauses Kaemmerling in der Gemeinde Le Mouret, einem der ältesten Landhäuser im Kanton. Dabei kritisiert der Verein nicht nur die Eigentümerin, sondern auch die Behörden.

Das Herrenhaus oder Manoir Kaemmerling in Montévraz-Dessus im Saanebezirk (Gemeinde Le Mouret) war einst ein Landhaus des Freiburger Patriarchats. Das Gebäude war mit einem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden. Seine Fassaden – die eine aus Mauerwerk, die andere aus ehemals bemaltem Holz – sind beide durch ein getäfeltes Tonnenvordach geschützt (siehe auch Kasten).

Doch wie der Denkmal-, Natur- und Heimatschutzverein Pro Freiburg kürzlich mitgeteilt hat, wird das geschützte Kulturgut nicht ordnungsgemäss instand gehalten. Im Gegenteil: Anstatt das einsturzgefährdete nordwestliche Vordach zu reparieren, habe es die Eigentümerin im vergangenen Jahr einfach mit einer Kettensäge abgesägt und den so entstellten Giebel mit einer Plane versehen.

Dadurch seien die Fassaden und die geformten Fensterrahmen aus Molasse nicht mehr geschützt, und ihr Verfall beschleunige sich. Für Pro Freiburg ist klar: «Der Verfall des Gebäudes ist nicht mehr nur auf Nachlässigkeit, sondern auch auf Sabotage zurückzuführen.» Und weiter schreibt der Verein: «Die Situation ist umso peinlicher, als sich die Politik und die Verwaltung gegenseitig die Verantwortung zuschieben.» 

Fall liegt beim Kanton

Auf Nachfrage der Freiburger Nachrichten beim Oberamt des Saanebezirks bestätigt Oberamtfrau Lise-Marie Graden (SP), dass der Fall die Behörden schon seit geraumer Zeit beschäftigt – auch schon vor der Demontage des Vordachs. Allerdings seien dem Oberamt die Hände gebunden, da das Grundstück in der Landwirtschaftszone liege und daher nicht in seine Kompetenz falle. Auch habe sich mit der Entfernung des Vordachs das Thema Sicherheit für das Oberamt erledigt. «Uns blieb nichts anderes übrig, als bei der kantonalen Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion Anzeige wegen illegaler Arbeiten ausserhalb der Bauzone zu erstatten.»

Der Syndic von Le Mouret, Nicolas Lauper, seinerseits sagte, dass die Gemeinde mit der Eigentümerin geredet habe und dass es eine Ortsbesichtigung gegeben habe. Da die Eigentümerin aber einen Anwalt eingeschaltet habe und seither verschiedene Verfahren liefen, sei die Gemeinde in der Sache nicht mehr direkt involviert. 

Stanislas Rück, Chef des Kulturgüteramtes, spricht von mehreren Unterredungen mit der Besitzerin. Die letzte liege allerdings zwei Jahre zurück. «Wir haben damals auch von Subventionen gesprochen.» Doch seither sei nichts mehr geschehen. Der Ball liege nun bei der zuständigen Direktion. Denn die Entfernung des Vordachs hätte einer Baubewilligung bedurft. Dazu sagt Rück weiter: «Das Vordach war effektiv einsturzgefährdet, und unser Amt hätte einem geordneten Rückbau sicher zugestimmt, wenn er mit einer anschliessenden Restaurierung verbunden gewesen wäre.» Dem Amt sei jedoch im Nachhinein zugesichert worden, dass die wiederverwendbaren Teile eingelagert seien.

Bei der Baudirektion nachgefragt, sagte Sprecher Guido Balmer, dass demnächst ein Ortstermin geplant sei, um eine Bestandsaufnahme vorzunehmen.

«Überzogene Forderungen»

Die Eigentümerin des Herrenhauses, Marie-Blanche Risse, nahm über ihren Anwalt Nicolas Kolly Stellung zu den Vorwürfen. Sie habe in der Vergangenheit mehrere Anläufe für eine Renovierung des Gebäudes unternommen. Alle Vorprüfungsgesuche für eine Baubewilligung seien indes abgelehnt worden und von überzogenen Forderungen begleitet gewesen. Zudem seien bisher keine konkreten Subventionen gesprochen worden. Die Eigentümerin sei nicht in der Lage, die Renovationen gemäss den Anforderungen des Kulturgüterdiensts selbst zu finanzieren.

Zur Demontage des Vordachs schreibt der Anwalt: «Das Amt für Kulturgüter verlangte mündlich, das Vordach zu demontieren, da ein Bruch des Vordachs das ganze Haus beschädigen würde.» Im Übrigen werde das Haus von einer älteren Dame bewohnt, für die das Dach eine Gefahr dargestellt habe. Die Arbeiten habe sodann ein spezialisierter Zimmermann durchgeführt. Gemäss dessen Expertise sei das Vordach in einem zu schlechten Zustand gewesen, um es zu reparieren. «Meine Mandantin ist bereit, das Gebäude zu renovieren, wenn der Kanton endlich eine Baubewilligung erteilt, die Finanzierung gesichert ist und die ältere Dame nicht mehr darin wohnt.»

Höchst geschütztes Gebäude

Das Anwesen von Montévraz-Dessus besteht aus zwei Herrenhäusern, einer kürzlich restaurierten Kapelle, einem Brotbackofen und einem Wegkreuz. Die Pilgerkapelle stammt aus dem Jahr 1580. Das erste Herrenhaus, das früher ebenfalls den Kaemmerlings gehörte, wurde 1641 erbaut und befindet sich laut Pro Freiburg in perfektem Zustand. Der aus demselben Jahr stammende Brotofen wird gemäss derselben Quelle indes seit Jahren nicht mehr gewartet und ist undicht. «Auch hier wird die gesetzliche Verpflichtung zur Instandhaltung eines geschützten Kulturguts nicht eingehalten.»

Das zweite Herrenhaus ist durch die Ortsplanung in der höchsten Kategorie als Kulturgut von kantonaler Bedeutung (Kategorie 1) geschützt. Es ist auch im Schweizerischen Inventar der Kulturgüter als Gebäude von regionaler Bedeutung aufgeführt. Es wurde 1673 erbaut und ist für sein «bemaltes Zimmer» bekannt. Dieses war früher im Greyerzer Museum ausgestellt. Einzigartig im Kanton ist die Aufteilung des Gebäudes in die Wohnung des Eigentümers und die seines Pächters. Die Steinfassade mit ihren geformten Fenstergruppen ist spätgotisch. Der bogenförmige Giebel trägt die Wappen Kaemmerling und Python. (rsa)

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