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Gesetzesentwurf kommt vor das Volk

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Am Donnerstag befasste sich das Kantonsparlament erneut mit dem neuen Gesetz für Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien. Es verabschiedete nach der dritten Lesung die Version, die nun vors Volk kommt.

Am Donnerstag führte der Grosse Rat die Diskussion vom Vortag zum neuen Gesetz für Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien fort. Dieses Mal sprach sich eine Mehrheit dafür aus, dass Familien mit Kindern bis zu zwölf Jahren berücksichtigt werden. Am Tag zuvor waren die meisten noch für eine Grenze bei acht Jahren. So wurde eine dritte Lesung nötig, die der Staatsrat verschieben wollte, das Kantonsparlament jedoch sofort wünschte – basiert das Gesetz doch auf einer Motion aus dem Jahr 2010. Schliesslich setze sich die Altersbegrenzung auf zwölf Jahre durch.

Bei der Finanzierung hielt der Grosse Rat nach einer langen Diskussion daran fest, dass diese zu 100 Prozent vom Kanton übernommen werden soll und nicht wie vom Staatsrat vorgesehen zu fünfzig Prozent von den Gemeinden. Auch der Vorschlag der Ad-hoc-Kommission, 75 Prozent vom Kanton und 25 Prozent von den Gemeinden bezahlen zu lassen, fand keine Mehrheit – obwohl sich der Staatsrat diesem Vorschlag anschloss.

Damit übersteigen die Kosten die Limite zum obligatorischen Referendum. Es wird dementsprechend zu einer Volksabstimmung kommen.

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