Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Ergänzungsleistungen für junge Familien sind auf gutem Weg

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das neue Gesetz für Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien musste gleich mehrere Hürden im Parlament überwinden: einen Rückweisungsantrag sowie Debatten über Altersgrenzen und die Finanzierung.

Eine neue Hilfe für Familien mit kleinen Kindern, die trotz Erwerbstätigkeit finanzielle Schwierigkeiten haben, beschäftigte am Mittwoch den Grossen Rat. Die Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien sollen die Betroffenen nicht nur finanziell unterstützen, sondern ihnen auch eine soziale Begleitung durch Beratungsstellen ermöglichen. Diese Massnahme soll die Sozialhilfe entlasten (die FN berichteten).

Ehe sich das Parlament mit den Details des Gesetzes befassen konnte, musste es zuerst einen Rückweisungsantrag aus den Reihen der SVP und der FDP behandeln. «Die Überschneidungen mit dem Sozialhilfegesetz sind gross. Wir sollten zuerst dieses Gesetz fertig beraten, ehe wir die Ergänzungsleistungen behandeln», erklärte Flavio Bortoluzzi (SVP, Muntelier) seinen Antrag. Unterstützung erhielt er von Savio Michellod (FDP, Granges): «Dieses Gesetzesvorhaben ist weit davon entfernt, einhellige Zustimmung zu finden.» Eine Rückweisung wäre nicht zum Nachteil der Betroffenen. «Die Familien brauchen diese Ergänzungsleistungen. Wir können aber schnell mit einem neuen Projekt in den Grossen Rat zurückkommen, das allgemeine Zustimmung finden wird.»

Von einer Rückweisung wollte die Mehrheit des Grossen Rats nichts wissen. 62 Parlamentarierinnen und Parlamentarier lehnten Bortoluzzis Antrag ab, 43 unterstützten ihn. «Wir werden nie ein Projekt haben, das einhellige Zustimmung erfährt. Aber jetzt haben wir ein Niveau erreicht für eine Debatte der strittigen Punkte», sagte Hubert Dafflon (Die Mitte, Grolley). Die Kommission für das neue Sozialhilfegesetz habe ihre Arbeiten bewusst verschoben, um die Debatte zu den Ergänzungsleistungen abzuwarten, ergänzte Armand Jaquier (SP, Romont). «Also zu sagen, es gebe keinen Willen diese Arbeiten zu koordinieren, ist falsch.» Er habe den Eindruck, dass die Intention der Rückweisung eher sei, gar keine Ergänzungsleistungen für Familien einzuführen.

«Grosszügige acht Jahre»

Bei der anschliessenden Detailberatung des Gesetzes standen zwei Punkte im Fokus der Debatten: die Altersgrenze für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen sowie die Aufteilung der Finanzierung zwischen dem Kanton und den Gemeinden.

Der Staatsrat hatte vorgeschlagen, dass nur Familien mit Kindern bis zu einem Alter von acht Jahren die Ergänzungsleistungen beantragen können. Die Ad-hoc-Kommission wollte die Altersgrenze auf zwölf Jahre erhöhen. Sozialdirektor Philippe Demierre wies auf die Verfassung hin. In dieser steht, dass der Kanton solche Leistungen an «Familien mit Kleinkindern» ausrichten soll. «Eine Altersgrenze von acht Jahren ist bereits grosszügig», so Demierre. Zudem bedeute eine Grenze von zwölf Jahren Mehrkosten von rund drei Millionen Franken.

Staatsrat Philippe Demierre (SVP) verteidigte vor dem Parlament die Altersgrenze von acht Jahren.
Bild: Jean-Baptiste Morel

«Auch wenn Kinder nach acht Jahren selbstständiger sind und die Eltern ihre Pensen etwas erhöhen können, die Kosten und Bedürfnisse der Kinder steigen dann stark an», argumentierte Bernadette Mäder-Brülhart (Mitte Links – CSP, Schmitten). Nach acht Jahren würden die Familien die nicht-stigmatisierenden Ergänzungsleistungen verlieren und in die Sozialhilfe abrutschen, warnte Pascale Michel (SP, Neyruz).

Die Mehrheit war dennoch von der höheren Altersgrenze nicht überzeugt: 56 Mitglieder des Parlaments sprachen sich für die acht Jahre aus und 49 für die zwölf Jahre.

Drei Varianten für die Kosten

Bei der Aufteilung der Finanzierung der Ergänzungsleistungen standen sich drei Varianten gegenüber: Der Kanton wollte die Kosten zwischen sich und den Gemeinden hälftig teilen; die Kommission schlug eine Aufteilung vor, 75 Prozent für den Kanton und 25 Prozent für die Gemeinden; und Grossrat Savio Michellod (FDP, Granges) reichte einen Antrag ein für 100 Prozent Kanton. Letzterer konnte sich mit 78 Stimmen durchsetzen. 22 Stimmen erhielt die 50/50-Variante des Staatsrats. «Die Formulierung in der Verfassung ist vollkommen klar», so Michellod. Der Staat richte die Leistungen aus. Der Grossrat erinnerte auch daran, dass die Kommission ursprünglich die 100 Prozent befürwortet hatte – bis der Staatsrat ihr gedroht habe, in dem Fall seine Vorlage zu den Ergänzungsleistungen komplett zurückzuziehen.

Die zweite Lesung mit der Schlussabstimmung ist für Donnerstag vorgesehen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema