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Giftige Aronstab-Blätter statt Bärlauch verkauft

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Giftige Aronstab-Blätter statt Bärlauch verkauft

Aus dem Jahresbericht des Kantonalen Laboratoriums

Das Kantonale Laboratorium musste im vergangenen Jahr acht Strafanzeigen einreichen. Dabei wurde auch eine Privatperson verzeigt, die anstelle von Bärlauch giftige Aronstab-Blätter verkauft hatte.

Gerichtlich verzeigt wurden auch eine Pizzeria, eine Bäckerei und zwei Restaurants wegen Missachtung der Hygienevorschriften, eine Firma wegen wiederholter Missachtung der Deklarationspflicht für importiertes Fleisch, eine Firma wegen Konsumententäuschung bei der Herkunftsbezeichnung von Rahm sowie eine Firma wegen wiederholten zu niedrigen Fettgehalts in Butter.

Hohe Lebensmittelsicherheit
im Kanton Freiburg

Dem Jahresbericht 2002 des Kantonalen Laboratoriums können aber nicht nur negative Meldungen entnommen werden. So hat das Labor 985 Inspektionen in Betrieben vorgenommen und dabei festgestellt, dass die Lebensmittelsicherheit im Kanton Freiburg höher ist als in der übrigen Schweiz. In über 70 Prozent der Betriebe war die Sicherheit gewährleistet, konnten also keine Mängel festgestellt werden. In über 20 Prozent der Betriebe wurden zwar Mängel eruiert, die aber keine direkte Auswirkung auf die Lebensmittelqualität hatten. In einzelnen Fällen war allerdings die Sicherheit gefährdet (erhebliche Mängel und Fehler) oder konnte nicht gewährleistet werden (schwere Mängel, gesundheitliche Gefährdung).

So wiesen die untersuchten Salate in der Regel nur geringe Rückstände fremder Substanzen und von Nitrat auf. In einem Fall jedoch wurde ein Nitratgehalt von 5600 mg/kg festgehalten, der weit über dem neuen Toleranzwert von 4500 mg/kg lag. «Es ist dies der höchste Wert, den das Kantonale Laboratorium seit Jahren gemessen hat», schreibt es.

Produzenten von Greyerzer Käse haben das Labor informiert, dass auf dem Markt ein Käse mit der Bezeichnung «type Gruyère» erhältlich sei. Dies sei jedoch verboten. Das Labor hat den Fall dem Kantonschemiker desjenigen Kantons übergeben, in der die Firma beheimatet ist. Dieser habe in der Folge die Bezeichnung «type Gruyère» untersagt. «Vierzehn Tage nach dem Einschreiten des Kantonschemikers war die Benennung berichtigt worden», hält das Kantonale Labor in seinem Bericht weiter fest.

Mangelhafte Produktebezeichnung
häufig anzutreffen

Gemäss der landwirtschaftlichen Deklarationspflicht muss importiertes Fleisch aus in der Schweiz verbotener Produktion mit dem Hinweis «kann mit Hormonen als Leistungsförderer erzeugt worden sein» und/oder «kann mit Antibiotika und/oder anderen antimikrobiellen Leistungsförderern erzeugt worden sein» deklariert werden. Wie das Kantonale Laboratorium ausführt, sind in den Grossverkaufsflächen und Hauptverteilern schon in den Jahren 2000 und 2001 Kampagnen durchgeführt worden. Das Labor bezeichnet die heutige Situation in diesen Betrieben als gut. «In den kleineren Läden und in der Restauration hingegen wird die Deklarationspflicht noch nicht gut eingehalten: Rund zwei Drittel der inspizierten Betriebe wurden beanstandet. Die Kontrollen werden im Jahr 2003 fortgesetzt», schreibt das Kantonale Laboratorium weiter.

Es stellt allgemein fest, dass die Lebensmittelbezeichnung im Kanton Freiburg recht häufig mangelhaft sei. Sie müsse jedoch zu einer korrekten Information der Konsumenten beitragen, namentlich über die Art des Lebensmittels, die für die Herstellung verwendeten Rohstoffe, die Herkunft und die Haltbarkeit. «Sie kann entscheidend sein für Personen, die auf bestimmte Lebensmittelkomponenten allergisch sind, oder um sicherzustellen, dass Spuren zurückverfolgt werden können», mahnt das Labor. az

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