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Grosser Rat erhält eigenes Sekretariat

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Grosser Rat erhält eigenes Sekretariat

Stelle eines Generalsekretärs wird geschaffen

Die Staatskanzlei hat bisher ebenfalls als Sekretariat des Grossen Rates gewirkt, der Staatskanzler war zugleich auch dessen erster Sekretär. Die neue Kantonsverfassung sieht aber ein von der Staatskanzlei unabhängiges Sekretariat des Grossen Rates vor.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Der Grosse Rat hat in der kommenden November-Session Gelegenheit, eine erste Umsetzung der neuen Kantonsverfassung vorzunehmen: Die Schaffung eines eigenen Sekretariats für den Grossen Rat.

Bisher 6,7 Vollzeitstellen

Nicht nur der Staatskanzler war bisher für den Grossen Rat tätig, auch der Vizekanzler, drei Parlamentssekretärinnen und -sekretäre, die Weibel und weitere Personen. Insgesamt nimmt der Grosse Rat heute – umgerechnet in Vollzeitstellen (UVS) – 6,7 Stellen in Anspruch.

Mit dem eigenen Sekretariat wird auch die Stelle eines Generalsekretärs des Grossen Rates geschaffen, eine Tätigkeit, die heute vom ersten und zweiten Sekretär des Grossen Rates ausgeübt wird, vom Staatskanzler (0,3 UVS) und dem Vizekanzler (0,5 UVS).
Die Stellvertretung des Generalsekretärs soll laut Entwurf durch eine oder einen der drei Parlamentssekretärinnen resp. -sekretäre wahrgenommen werden. Die Stellen und das Personal, das bisher ausschliesslich für den Grossen Rat tätig ist, werden zum neuen Sekretariat des Grossen Rates wechseln, wobei der Bestand unverändert bleibt. Die andern Funktionen (logistische Unterstützung des Grossen Rates) sollen aufgrund einer Vereinbarung weiterhin von der Staatskanzlei wahrgenommen werden.

240 000 bis 300 000 Franken
Mehrkosten pro Jahr

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich gemäss Berechnungsungen einer Arbeitsgruppe für eine Amtsperiode von fünf Jahren auf insgesamt 1,2 bis 1,5 Millionen Franken. Sie umfassen vor allem die neue Stelle des Generalsekretärs.

In diesem Betrag sind ebenfalls die Kosten für geeignete Räumlichkeiten in der Nähe des Rathauses inbegriffen. Diese werden – je nachdem, ob das ganze Sekretariat zusammengelegt wird – auf 26 000 bis 70 000 Franken pro Jahr geschätzt.

Stabsstelle des Grossen Rates

Im Gesetzesentwurf wird das Sekretariat als Stabsstelle des Grossen Rates definiert, die zur einwandfreien Ratsarbeit beiträgt, logistische Unterstützung bietet und die weiteren Aufgaben ausführt, die ihr durch die Gesetzgebung übertragen werden. Zudem gewährleistet es in Zusammen- arbeit mit der Staatskanzlei die Beziehungen zwischen dem Grossen Rat und dem Staatsrat. Auch berät es die Mitglieder des Grossen Rates in Verfahrensfragen und unterstützt sie in ihrer parlamentarischen Tätigkeit.

Gewählt wird der Generalsekretär vom Grossen Rat, und zwar für eine individuelle Amtsdauer von fünf Jahren. Sein Dienstverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden, wie dies im Gesetzesentwurf vorgesehen ist.

Wahl des Staatskanzlers
durch den Staatsrat

Im gleichen Atemzug wird der Grosse Rat – nebst dem Gesetz über das Reglement des Grossen Rates – auch eine Mini-Revision verschiedener anderer Gesetze sowie Dekrete vornehmen, u. a. des Gesetzes über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung. Neu soll die Staatskanzlerin oder der Staatskanzler vom Staatsrat gewählt werden, zumal er nicht mehr für den Grossen Rat tätig ist. Bisher wurde er vom Grossen Rat gewählt.

Das neue Gesetz soll am 1. Juni 2005 in Kraft treten. Die Pensionierung des bisherigen Staatskanzlers René Aebischer ist auf Ende Mai 2005 vorgesehen.

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