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Grosser Rat will Subvention für soziale Institutionen automatisch erhöhen

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Vereine und Organisationen, die Sozialhilfe leisten, müssen steigende Kosten stemmen. Die Subventionen, die sie vom Kanton erhalten, gehen jedoch nicht automatisch nach oben. Das Parlament entschied am Montag, das zu ändern.

Die Notschlafstelle La Tuile, das Tremplin für Menschen in einer Suchtsituation, das Tageszentrum für Menschen in prekären Situationen Banc public, der Verein Frauenraum, die Krebsliga oder Pro Senectute sind nur einige von mehreren spezialisierten Sozialdiensten, die vom Kanton einen Leistungsauftrag haben. Sie helfen bestimmten Bevölkerungsgruppen, brauchen aber auch selbst Hilfe, wie Jean-Daniel Wicht (FDP, Villars-sur-Glâne) und Benoît Rey (Mitte Links – CSP, Freiburg) am Montagabend im Grossen Rat berichteten. Wegen Inflation, höheren Mieten und Strompreisen würden die Kosten dieser Vereine und Organisationen steigen.

Die Subventionen, die sie für ihre Arbeit vom Kanton erhalten, kann der Staatsrat punktuell an die Preisentwicklung anpassen. Einen Automatismus dafür gibt es allerdings nicht – und genau einen solchen verlangten die beiden Grossräte in ihrer Motion. In seiner Antwort veranschlagte der Staatsrat die durch eine solche Indexierung ausgelösten Zusatzkosten auf 77’000 Franken. «Dieser Betrag gefährdet nicht das kantonale Budget», sagte Wicht. Sein Ratskollege Rey appellierte:

Verweigern wir nicht einer prekarisierten Bevölkerung ein Minimum, das den Staat fast nichts kostet, aber für sie lebenswichtig ist.

Benoît Rey
Grossrat Mitte Links – CSP, Freiburg

Im Saal des Grossen Rats fand dieses Anliegen Gehör. 48 Parlamentsmitglieder stimmten für die Motion, 41 lehnten diese ab. Den verlangten Automatismus sahen der Staatsrat und das Nein-Lager, zu dem Teile der Fraktionen von SVP, FDP/GLP und Die Mitte gehörten, kritisch. Dieser würde den Handlungsspielraum der Exekutive und der Legislative für die Erstellung des Jahresbudgets einschränken. «Die gesetzliche Grundlage für eine punktuelle Indexierung besteht bereits, und der Staatsrat nutzt diese», argumentierte Sozialdirektor Philippe Demierre (SVP) vergeblich.

Kritische Pflegeheimvoten

Einstimmige Unterstützung fand ein Auftrag für die Kompensation von Verlusten, die das HFR macht, weil Plätze in den Pflegeheimen fehlen. Seniorinnen und Senioren belegen nämlich die Akutpflegeabteilungen des Spitals, weil die ausgelasteten Pflegeheime sie nicht aufnehmen können. Den Auftrag hatten zehn Grossrätinnen und Grossräte aus allen Fraktionen gemeinsam eingereicht (die FN berichteten).

Die vom Staatsrat vorgeschlagene und nun angenommene Lösung sieht vor, dass der Kanton einen Teil der Kostenausfälle bis ins Jahr 2025 übernehmen wird. Ab 2025 will der Staatsrat das HFR und andere Leistungserbringer offiziell beauftragen, Betten für die Seniorinnen und Senioren zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für diese Betten sollen dann allerdings die Gemeindeverbände anteilsmässig tragen: Ein Bezirk mit einem grösseren Mangel an Pflegeheimbetten soll mehr bezahlen müssen als ein Bezirk, dessen Anzahl Betten vollständig oder fast der kantonalen Pflegeplanung entspricht. Davon erhofft sich der Staatsrat «Anreize für eine bessere Einhaltung der Planung».

Damit diese Kostenverteilung auch so umgesetzt werden kann, muss das Gesetz über die sozialmedizinischen Leistungen geändert werden. Noch ist es nicht so weit – dennoch gab es im Parlament bereits kritische Voten. «Die Gesundheitsnetze sind sich ihrer Verantwortung bewusst», stellte Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) für die FDP/GLP-Fraktion fest. Jedoch dauerten die Planung und der Bau von Pflegeheimen mindestens zehn Jahre. «Es ist schwer, ein solches Projekt zu planen, wenn man keine Gewissheit hat, wie viele Betten der Kanton einem Bezirk zuweisen wird.» Der Kanton müsse mit den Gemeindeverbänden pragmatische und dauerhafte Lösungen finden, sagte Francine Defferrard (Villars-sur-Glâne) für die Mitte-Fraktion. Bei der Kostenverteilung solle der Kanton eine finanzpolitische Gerechtigkeit zwischen den Bezirken berücksichtigen. Sophie Tritten (Mitte Links – CSP, Vuisternens-en-Ogoz) begrüsste es zwar, dass sich die Gemeindeverbände finanziell beteiligen: «Es ist eine willkommene Motivation, Projekte in einem akzeptablen Zeitplan zu realisieren.» Sie gab aber auch zu bedenken, dass die Kostenübernahme allein nicht ausreichen wird, um die finanzielle Situation des HFR zu verbessern.

SP-Vorstösse scheitern

SVP-Sozialdirektor Philippe Demierre sprach sich gegen die Vorstösse der hinter ihm sitzenden SP-Fraktion aus.
Archivbild: Jean-Baptiste Morel

Nicht von Erfolg gekrönt waren drei weitere Vorstösse der SP zum Sozialwesen. Jedes Mal betrug das Stimmenverhältnis zwischen Ja und Nein etwa 35 gegen 55.

Die Grossrätinnen Marie Levrat (Vuadens) und Chantal Pythoud-Gaillard (Bulle) forderten, dass der Kanton in der Sozialhilfe den Grundbedarf für den Lebensunterhalt automatisch an die Beträge anpasst, die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe empfohlen werden. Der Kanton nehme zwar diese Anpassungen bereits vor, aber meist zwei bis drei Jahre später. «In Zeiten von Inflation sind zwei Jahre viel zu lange», so Pythoud-Gaillard.

«Das bisherige Vorgehen hat sich bewährt. Der Kanton soll seine Souveränität beibehalten. Zudem macht die Konferenz für Sozialhilfe Empfehlungen und keine Verpflichtungen», argumentierte Nicolas Berset (SVP, Ferpicloz), was von der Mehrheit im Saal geteilt wurde.

In einer weiteren Motion thematisierte die SP den Kostenanstieg im Gesundheitswesen. David Bonny (Prez-vers-Noréaz) und Lucie Menétrey (Lentigny) verlangten, dass der Kanton Kosten- und Qualitätsziele festlegt, um damit gegen die stetig steigenden Gesundheitskosten vorzugehen. Solche Ziele sieht das geänderte Krankenversicherungsgesetz vor, das von den eidgenössischen Räten im Herbst verabschiedet worden war. Jedoch wird im Juni das Schweizer Stimmvolk noch darüber abstimmen. «Es ist zu unsicher und nicht sachdienlich, die Bundesgesetzgebung auf kantonaler Ebene umzusetzen vor der Volksabstimmung», war die Meinung des Staatsrats wie auch der Mehrheit des Parlaments. Menétreys Appell verhallte: «Beginnen wir bereits jetzt mit den Arbeiten, denn diese werden Zeit brauchen.»

Einen unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand befürchtete das Parlament bei einer Motion von Grégoire Kubski (Freiburg) und Alizée Rey (Villars-sur-Glâne). Sie wollten, dass der ab dem dritten Kind gewährte Zuschlag von 20 Franken pro Kind sich bei Patchworkfamilien nicht mehr danach richtet, wessen Elternteil anspruchsberechtigt ist. Stattdessen sollte der gemeinsame Haushalt berücksichtigt werden. «Wenn alle Kassen von Amtes wegen feststellen müssten, ob mehr als zwei Kinder in einem Haushalt leben, müssten sie neu für jeden Antrag eine Bestätigung der Einwohnerkontrolle der Gemeinde verlangen und prüfen», so der erfolgreiche Einwand des Staatsrats.

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